Stöckli Hans · Ständerat · 2019-09-17
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Die Kommission hat, wie der Sprecher das vorhin ausgeführt hat, bereits Veränderungen vorgenommen, die in die richtige Richtung gehen. Die von der [PAGE 750] Tabaklobby immer gewünschte, speziell auf Minderjährige oder hauptsächlich auf Minderjährige ausgerichtete Formulierung ist nämlich zum Glück weggefallen. Es war Kollega Eberle, der in der Kommission diesen Kompromissvorschlag gemacht hat, der sich im Einleitungssatz von Absatz 1 wiederfindet und dann auch in Litera d.
Das Problem ist nur, dass klar definiert werden sollte, welche Werbung tatsächlich noch möglich ist und welche nicht. Wir wissen ja - ich habe es vorhin erwähnt -, dass Werbung, Herr Kollega Lombardi, für legale Produkte absolut möglich sein soll. Das Problem ist nur: Konsum von Tabak unter 18 - Sie haben sogar von 21 Jahren gesprochen - ist illegal! Dementsprechend wird der Tabak, welcher sich durch Jugendliche konsumieren lässt, eben ein illegales Produkt. Deshalb muss alles darangesetzt werden, dass dieses für Minderjährige illegale Produkt nicht beworben werden kann. Deshalb haben wir uns entschieden, in der Tabak-Initiative - es war Professor Gächter, der diesen Vorschlag gemacht hat - zu sagen: Alle Werbung, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge Kinder und Jugendliche erreicht, soll nicht mehr möglich sein.
Das bedeutet e contrario, dass jede Werbung, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge Kinder und Jugendliche nicht erreicht, gestattet ist: Direct Mailings an Raucher, Veranstaltungshinweise an Veranstaltungen, die aufgrund der gesetzlichen Grundlage nur von Erwachsenen besucht werden. Aber auch im Fall von Werbung an Verkaufsstellen usw., wo eben sichergestellt ist, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge - dieser Begriff ist für Juristen sehr wohl vollzugsfähig - Kinder und Jugendliche nicht erreicht werden, ist das Produkt legal.
Dementsprechend haben wir noch eine Differenz, welche sich aus der Regelung der Plakatwerbung, der Kinowerbespots - und zwar in Kinovorführungen, wo eben Kinder und Jugendliche auch dabei sein können - und auch der Werbung auf Gebrauchsartikeln ergibt. Eine wichtige Differenz besteht dann noch betreffend das Sponsoring nationaler Anlässe. Die Initiative verlangt textlich genau dasselbe wie das, was hier in den Minderheitsanträgen ausgeführt wird. So ist es für mich natürlich klar, dass ich Sie ersuche, die Kommissionsminderheiten hier zu Mehrheiten zu machen.
Was die Einzelanträge Fässler Daniel anbelangt, unterstütze ich selbstredend die Überlegungen unseres Kommissionspräsidenten. Lieber Herr Kollege Fässler, wenn Ihre Anträge durchkommen, dann wird die FCTC-Tauglichkeit nicht mehr gegeben sein. Das wäre dann äusserst schade, wenn man berücksichtigt, welche Zusammenhänge, die heute Morgen dargelegt wurden, vorhanden sind.