Rytz Regula · Nationalrat · 2019-09-17
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die sich zu dieser parlamentarischen Initiative positiv äussert und Ihnen beliebt machen will, sie zu unterstützen.
Für uns ist klar, dass die Frauen heute nicht mehr aus der Erwerbsarbeit wegzudenken sind. Doch die Lohndiskriminierung hält sich hartnäckig, und in den Führungspositionen bleibt die Luft für Frauen in der Schweiz immer noch so dünn wie auf dem Mount Everest.
Besonders ernüchternd ist die neueste Lohnstrukturerhebung, die ja periodisch veröffentlicht wird und die zeigt, dass sich die Diskriminierungen eben hartnäckig halten. Sie kennen die Zahlen: Frauen verdienen monatlich im Durchschnitt etwa 6500 Franken, Männer 7800 Franken - das ist eine Differenz von fast 20 Prozent. 56 Prozent dieser Unterschiede sind durch Berufswahl, Branche, Ausbildung oder die Stellung im Betrieb zu erklären. Für die übrigen 44 Prozent gibt es keinen offensichtlichen Grund. Das bedeutet, dass Frauen in der Schweiz bei vergleichbaren, messbaren Kriterien immer noch 7,7 Prozent weniger verdienen als Männer, einfach, weil sie Frauen sind.
Die parlamentarische Initiative, über die wir heute diskutieren, will, dass wir wirksame Instrumente einführen, um diese Diskriminierung endlich auszuhebeln. Die parlamentarische Initiative hat schon eine lange Geschichte, sie wurde bereits von Franziska Teuscher eingereicht. Fünfmal wurde sie in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des National- und des Ständerates bereits diskutiert und dann sistiert, weil sie nämlich eine moderate Änderung des Gleichstellungsgesetzes ausgelöst hat, und damit hat sie sicher etwas bewegt. Sibel Arslan hat es vorhin bereits sehr gut zusammengefasst: [PAGE 1625] Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes ist gut, aber sie reicht bei Weitem nicht, um dieses Problem nachhaltig anzupacken.
Die Lohnstrukturerhebung zeigt nämlich auch, dass die Diskriminierung und der Handlungsbedarf nicht nur in grossen Unternehmen da sind, sondern gerade in den kleinen. Fast 10 Prozent beträgt die Lohndiskriminierung nämlich bei den kleinen Betrieben mit unter 20 Mitarbeitenden, und 8,3 Prozent sind es bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitenden, und sie alle sind von dieser Änderung des Gleichstellungsgesetzes nicht betroffen. Die grossen Betriebe weisen sogar eine unterdurchschnittliche Lohndiskriminierung aus, aber nur hier greifen nun diese unverbindlichen Regelungen.
Wir haben zwar einen ersten Schritt gemacht, aber ich denke, es ist jetzt Zeit für einen zweiten Schritt. Wir können uns nicht auf den eher symbolischen Änderungen des Gleichstellungsgesetzes ausruhen, sondern sollten wirklich verbindliche Massnahmen einführen. Der Bundesrat hat ja bereits Berichte gemacht, in denen er aufgezeigt hat, wie andere Länder dieses Problem angehen. Dort gibt es verbindliche Ombudsstellen, Schlichtungsstellen, die alle dazu führen, dass die verfassungsmässig garantierte Gleichheit durchgesetzt werden kann. In genau diese Richtung müssen wir auch gehen, und das können wir nur, wenn wir die parlamentarische Initiative weiterhin auf dem Weg lassen und sie hier jetzt unterstützen. Denn dann können wir echte Partnerschaft und Fairness im Erwerbsleben durchsetzen und müssen nicht auf halbem Weg stehen bleiben.
Ich möchte Sie im Namen der Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates bitten, die Lohndiskriminierung in diesem Land mit wirksamen, verbindlichen Massnahmen zu bekämpfen und einen Schritt weiter zu gehen - in allen Branchen, in allen Betrieben. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.