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Lombardi Filippo · Ständerat · 2019-09-17

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-09-17

Wortprotokoll

Was ich in der Diskussion zum Rückweisungsantrag angedeutet habe, kommt hier deutlich zum Ausdruck. Kollege Fässler hat das anhand seiner Einzelanträge wirklich erklärt. Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d im Entwurf des Bundesrates oder allenfalls im Antrag der Mehrheit der Kommission schränkt die Werbung ein, die wirklich eingeschränkt werden muss und die wir einschränken wollen. Das ist die Werbung, die sich an Minderjährige richtet. Absatz 1bis Buchstabe b erweitert das auf alle Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie auf das Internet mit der bemerkenswerten Ausnahme für ausländische Presseerzeugnisse. Das ist meines Erachtens unverhältnismässig und nicht zielführend. Das ist nicht zum Schutz der Minderjährigen gedacht, es ist ein allgemeines Werbeverbot in Publikationen. Das geht für mich zu weit.

Mit meinem Antrag möchte ich einen Artikel 18c einführen, der eine Selbstregulierung vorsieht. Er ist komplementär zu dem, was Herr Fässler beantragt, würde ich sagen. Wenn Sie hier gemäss Bundesrat und Kommission nur bei Absatz 1 zustimmen und das Verbot in Absatz 1bis Buchstabe b streichen, macht für den Rest der Werbung, für jene, die sich nicht direkt an Minderjährige richtet, eine Branchenregulierung Sinn und ist zielführender als ein allgemeines Verbot.

Wenn Sie hier Kollege Fässler zustimmen, so macht mein Antrag zu Artikel 18c, "Selbstregulierung der Branche", Sinn. Es soll nicht eine Selbstregulierung "à la légère" sein, sondern eine, die unter der Kontrolle des Bundes stehen würde. Denn wir wollen eine griffige Branchenregulierung. Das ist eben ein System; ich würde sagen, es besteht eine funktionale Einheit zwischen dem Einzelantrag Fässler Daniel, der Artikel 18 Absatz 1bis Buchstabe b streichen will, und meinem Einzelantrag, der dafür für diese Art von Werbung in Artikel 18c eine Selbstregulierung verlangt.