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preparatory:AB 251341

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-18

Wortprotokoll

Vielleicht kann mich der Berichterstatter noch ergänzen, ich bin nicht sicher, ob ich das auf Anhieb genügend treffe. Hier geht es darum, dass der Versicherer nicht an Verträge gebunden ist, wenn Mehrfachversicherungen abgeschlossen wurden in der Absicht, sich zu bereichern. Ein Versicherungsnehmer schliesst für das gleiche Risiko mehrere Verträge bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften ab, in der Absicht, einen Gewinn daraus zu ziehen, indem er etwas mehrfach versichert und entsprechend den Schaden mehrfach vergütet erhält. Dann ist der Versicherer nicht an die Verträge gebunden, generell nicht. In diesem Fall, wenn also eine rein betrügerische Absicht vorliegt, dann ist keine Versicherung verpflichtet, das zu bezahlen. Man will den Betrüger nicht belohnen, deshalb ist die Versicherung nicht an den Vertrag gebunden. Das sagt dieser Absatz 3 aus. - Jetzt schaue ich zu meiner Bank: Stimmt das?

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