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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-09-18

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-18

Wortprotokoll

Gerne folge ich dem Antrag der Präsidentin, gleich beide Minderheiten zu begründen.

Ich begründe zuerst meinen Minderheitsantrag zu Artikel 89 Absatz 1. Auch hier bezieht sich mein Antrag auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Dort steht Folgendes: "Artikel 89 Avig ist zu präzisieren, um die Rolle der Aufsichtskommission bezüglich der Jahresrechnung und des Jahresberichtes klar zu definieren und Doppelspurigkeiten in der Prüfung mit der EFK zu vermeiden." Das ist die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die, wie erwähnt, einerseits dem Parlament, andererseits aber auch dem Bundesrat untersteht. Sie hat von uns das Mandat, genau zu kontrollieren, ob die Abläufe in der Verwaltung korrekt erfolgen, ob die Finanzströme korrekt verbucht werden, und dann dem Parlament Bericht zu erstatten. Wir debattieren hier also über einen Antrag unseres eigenen Kontrollorgans, das uns empfiehlt, die Trennung zwischen EFK und Aufsichtskommission klarer zu regeln. Entsprechend beantrage ich Ihnen, Absatz 1 so zu gestalten, dass er lautet: "Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung überwacht Stand und Entwicklung des Fonds und trägt die Verantwortung" - jemand muss die Verantwortung tragen - "für die Erstellung der Jahresrechnung und des Jahresberichts zuhanden des Bundesrates." Das ist der entscheidende Unterschied, dass hier eben die Verantwortung neu durch diese Aufsichtskommission getragen werden muss.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 89 Absatz 6; Sie finden ihn auf Seite 13 der Fahne. Hier ist die Eidgenössische Finanzkontrolle der Meinung, dass die Aufsichtskommission zum Avig zu gross ist. Lesen Sie bitte Absatz 6: Die Kommission besteht gemäss geltendem Recht aus 7 Vertretern der Arbeitgeber, aus weiteren 7 Vertretern der Arbeitnehmer und aus nochmals 7 Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft. Es sind also 21 Mitglieder in einer solchen Kommission. Sie ist damit mit Abstand eine der grössten Kommissionen, die wir kennen.

Entsprechend beantrage ich Ihnen auch hier, der Empfehlung der Finanzkontrolle zu folgen und diese Kommission entsprechend zu verkleinern. Die Kommission soll neu aus [PAGE 1641] je 2 Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie aus je einem Vertreter von Bund, Kantonen und Wissenschaft bestehen. Zudem sollen die Kommissionsmitglieder von der Durchführung unabhängig sein und nach fachlichen Kriterien gewählt werden - auch das ein Problem, wenn eben Interessenvertreter in dieser Kommission sind, die fachlich zu wenig qualifiziert sind.

Ich bitte Sie, diese beiden Minderheitsanträge, die sich, wie erwähnt, mit den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle decken, zu unterstützen.