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AB 251436

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Um die Frage von Frau Fetz auch noch zu beantworten: Auch der Präsident und Sprecher Ihrer Kommission ist nicht Mitglied irgendeines Verwaltungsrates eines Versicherungs- oder Krankenversicherungsunternehmens und hat damit also, glaube ich, die nötige Neutralität.

Wir befinden uns bei Artikel 60 Absatz 1bis wieder in diesem Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versichertem und dem geschädigten Dritten. In Absatz 1bis geht es nun um die Frage, ob der geschädigte Dritte ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherungsunternehmen haben soll. Grundsätzlich hat der Geschädigte ja ein Forderungsrecht gegenüber demjenigen, der den Schaden angerichtet hat, gegenüber dem Schädiger, wobei der Schädiger dann eben bei seiner Versicherung versichert ist; das ist das Kaskadenprinzip. Bisher gibt es im geltenden Recht kein direktes Forderungsrecht des Geschädigten gegenüber [PAGE 770] dem Versicherer. Der Bundesrat möchte ein solches direktes Forderungsrecht einführen, dies für den Fall, dass der haftpflichtige Versicherte nicht mehr rechtlich belangt werden kann oder dem haftpflichtigen Versicherten die Pfändung angekündigt oder der Konkurs angedroht ist oder dessen Zahlungsunfähigkeit auf andere Art offensichtlich ist. Das heisst: Der Bundesrat möchte ein direktes Forderungsrecht zugunsten des Geschädigten einführen, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist zu zahlen, beispielsweise, weil er in Konkurs gegangen ist. Bisher gibt es dieses direkte Forderungsrecht nicht.

Der Nationalrat übernimmt nun dieses direkte Forderungsrecht, möchte es aber auf alle Fälle ausdehnen. Demgemäss soll der geschädigte Dritte immer gleich ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer haben, dies auch, wenn der Schädiger bzw. der Versicherungsnehmer durchaus noch belangbar und zahlungsfähig wäre.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, hier dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Das Abstimmungsergebnis betrug 9 zu 3 Stimmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.