Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-23

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-23

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, in allen Absätzen dem Bundesrat zu folgen.

Erste Frage ist, ob der Bundesversammlung nicht nur ein positiver, sondern auch ein negativer Entscheid des Bundesrates zu einem Gesuch um Rahmenbewilligung unterbreitet werden soll. Wir sind der Auffassung, dass der Entscheid des Bundesrates nicht einfach ein politischer Entscheid ist, sondern dass ein solches Gesuch nach juristischen Kriterien geprüft wird, allenfalls Bedingungen gestellt werden, die dann in die Konzession einfliessen. Wenn das Parlament [PAGE 1322] damit grundsätzlich nicht einverstanden ist, kann es wie in einer Volksabstimmung die Notbremse ziehen, kann es Nein sagen. Kommt aber der Bundesrat zum Schluss, dass er aus verschiedenen Gründen diese Bewilligung nicht erteilen will, müsste ja das Parlament im Detail sagen, wie es sich eine solche Bewilligung vorstellt, welche Bedingungen gestellt werden müssten. Es würde selbst zur Konzessionsinstanz und müsste die Angelegenheit bis ins Detail regeln.

Das ist eine Frage, die zwar früher, 1978, schon diskutiert worden ist. Es ist aber aus generellen, aus staatspolitischen Gründen eine Verwischung zwischen einer Exekutivaufgabe und einer Parlamentsaufgabe. Wenn, im negativen Fall, das Parlament aktiv werden und eine Bewilligung formulieren will, hat das mit den Aufgaben des Gesetzgebers - und das ist ja das Parlament - nichts zu tun.

Zur zweiten Frage: Sie haben das Zustimmungserfordernis für die Kantone vorher nicht gestrichen. Deswegen sollte unseres Erachtens der zweite Satz stehen bleiben. Das macht in diesem Fall einen Sinn. Also: Beide Minderheitsanträge bitte ablehnen.