Stump Doris · Nationalrat · 2002-09-23
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Die Minderheit II beantragt in Artikel 48 Absatz 3, dass die Bewilligungen für den Bau von Kernanlagen die Zustimmung der Standortkantone verlangen. Sowohl die Fassung des Bundesrates wie die ständerätliche Version dieses Absatzes vermögen im Zusammenhang mit Atomkraftwerken in keiner Weise zu befriedigen. Der Bundesrat öffnet mit seiner Version der absoluten Willkür Tür und Tor, sagt er doch, das kantonale Recht sei zu berücksichtigen, soweit das Projekt nicht unverhältnismässig eingeschränkt werde. Wir alle wissen, dass die Beurteilung, ob eine Einschränkung unverhältnismässig sei oder nicht, sehr subjektiv ist und je nach Interessenlage anders beurteilt wird. Der Ständerat räumt den Kantonen das Recht zu einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein, falls eine Baubewilligung ohne Zustimmung des Kantons erteilt wird.
Nachdem wir bereits in den Artikeln 38 und 43 die aktive Zustimmung der Kantone verlangen, ist es meines Erachtens nichts als logisch, wenn wir bei der Baubewilligung für [PAGE 1323] Kernanlagen die Zustimmung der Kantone ebenso voraussetzen. Es würde von der Bevölkerung nicht verstanden, wenn die Kantone gerade bei der Baubewilligung nichts zu sagen hätten.
Ich bitte Sie, der Minderheit II zuzustimmen und die demokratischen Rechte der Kantone sicherzustellen.