Keller Peter · Nationalrat · 2019-09-18
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-18
Wortprotokoll
Die Übersicht bei der vorliegenden Fahne zu behalten ist zumindest eine organisatorische Leistung. Eine kleine Hilfestellung: Die Mehrheit der Finanzkommission entspricht der Minderheit I (von Siebenthal) der Sicherheitspolitischen Kommission. Die Minderheit I (Hausammann) der Finanzkommission entspricht der Minderheit II (von Siebenthal) der SiK. Die Minderheit II (Egger Thomas) der Finanzkommission steht als eigenständiger Konzeptantrag. Die Minderheit III (Gysi) der Finanzkommission folgt dem Bundesrat.
Worin besteht der wichtigste Unterschied zwischen den vorliegenden Anträgen? Der Bundesrat sowie die Minderheiten II und III der Finanzkommission sind für einen Rahmenkredit in der Höhe von 128 Millionen Franken für die drei Genfer Zentren. Die Mehrheit der Finanzkommission wie auch deren Minderheit I wollen dagegen die Zahlungen an die drei Genfer Zentren auftrennen und als Verpflichtungskredite sprechen. Begründet wird die gesonderte Betrachtung mit der unterschiedlichen Ausgestaltung der drei Zentren. Diese drei Zentren verfolgen erstens unterschiedliche Ziele. Zweitens sind sie rechtlich voneinander unabhängig mit eigenen Organen. Drittens werden sie teilweise von unterschiedlichen Abteilungen des EDA geführt. Eine Verschmelzung der Beiträge in einem Rahmenkredit ist daher aus der Sicht der Mehrheit der Finanzkommission nicht erforderlich, ja sogar problematisch. Denn die nähere Betrachtung der drei Zentren hat [PAGE 1653] ergeben, dass insbesondere beim DCAF bezüglich der Einhaltung der subventionsrechtlichen Vorschriften gewisse Mängel bestehen bzw. nicht auszuschliessen sind.
Kontrovers diskutiert wurde auch die Finanzberichterstattung der drei Zentren. In der zuständigen Subkommission bestanden Zweifel, ob diese den Anforderungen genügt. Das EDA hat die diesbezügliche Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle noch nicht vollumfänglich umgesetzt, dies jedoch in Aussicht gestellt. Das EDA räumte ein, dass das Format der Vereinbarungen sowie der Berichterstattung über die Verwendung der Kernbeiträge nicht für alle drei Zentren einheitlich geregelt ist. Das Comité de Pilotage habe deshalb schon vor einiger Zeit den Auftrag erteilt, im Hinblick auf die neuen Rahmenverträge 2020-2023 eine Harmonisierung in die Wege zu leiten, und zwar eine Angleichung der Praxis des DCAF an diejenige der beiden anderen Zentren. Dies gelte sowohl für die subventionsrechtlichen Vereinbarungen als auch für die Form der Berichterstattung.
Trotz dieser Versicherungen seitens des EDA hielt die vorberatende Subkommission daran fest, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Die summarischen Überprüfungen des Sekretariates hatten gezeigt, dass unklar ist, ob sämtliche Verträge allen Anforderungen des Subventionsgesetzes genügen. Unter anderem bestehen Unklarheiten bezüglich der Verbindlichkeit der Ziele, der grundsätzlichen Pflicht zur Ausschöpfung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten bzw. des Eigenfinanzierungsgrads.
Inzwischen haben sich die Finanzverwaltung und dann auch das Bundesamt für Justiz als nicht zuständig erklärt, dieses Rechtsgutachten zu übernehmen, bzw. sie waren nicht bereit dazu. Es war auch nicht möglich, bis zur heutigen Beratung ein externes Gutachten einzuholen. Zudem war nicht klar, wie hoch die Kosten für diese Expertise wären.
Die Finanzkommission hat deshalb einstimmig beschlossen, entsprechende Offerten einzuholen. Auf der Basis dieser Informationen kann dann ein klarer Antrag an die Kommission gestellt werden. Dennoch bleiben das Unbehagen und die Fragen bezüglich der Einhaltung der subventionsrechtlichen Verpflichtungen und Vereinbarungen. Darum beantragt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission - der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen - die vorliegende Abänderung der Artikel 1 bis 3 in Form dieser getrennten Verpflichtungskredite.
Die Minderheit I (Hausammann) geht weiter als die Mehrheit der Finanzkommission. Sie verlangt zusätzlich, dass das Format der Subventionsverträge harmonisiert wird und dass die jährlichen Subventionsverträge eine genaue Umschreibung der Produkte enthalten, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden sollen. Weiter soll das Format der Berichterstattung ebenfalls harmonisiert werden. Die Minderheit I verlangt zusätzlich eine gesicherte Drittmittelfinanzierung von 20 Prozent für den Kernbeitrag als Auflage für die Auszahlung. Dieser Antrag unterlag in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen.
Auch bei der Minderheit II (Egger Thomas) kommt das Unbehagen über die mangelhafte Information und Finanzberichterstattung der drei Genfer Zentren zum Ausdruck. Sie geht aber etwas weniger weit als die Minderheit I. Die Minderheit II verlangt ein einheitliches Format der Berichterstattung mit einem jährlichen Bericht, welcher Auskunft über die detaillierte Verwendung der Mittel gibt. Zudem müssten die Subventionsverträge eine genaue Umschreibung der Produkte enthalten, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden sollen. Insofern ist der Antrag gleich wie der der Minderheit I. Gleichwohl und zur Erinnerung hält die Minderheit II an einem gemeinsamen Rahmenkredit für die drei Genfer Zentren fest. Dieser Antrag unterlag in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen.
Bleibt noch der Antrag der Minderheit III (Gysi): Sie folgt dem Bundesrat und hielt in der Debatte in der Kommission ausdrücklich fest, dass die Zentren eine wichtige Aufgabe erfüllen, die auch weiterhin unterstützt werden solle. Das Wachstum der Mittel gegenüber der letzten Botschaft sei minim, weshalb finanzpolitisch kein Problem bestünde. Die Unterstützung der Zentren könne deshalb nicht von Drittmitteln abhängig gemacht werden. Die heutige Mitfinanzierung durch zahlreiche Staaten sei eine Erfolgsgeschichte. Hinsichtlich der Kernbeiträge müsse es jedoch bei einer Alleinfinanzierung der Schweiz bleiben, damit die Federführung gewahrt bleibe. Dieser Antrag unterlag in der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen.