Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-09-18
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-09-18
Wortprotokoll
Eigentlich könnte ich Ihnen die gleiche Antwort geben, die ich vorhin Nationalrat Salzmann gegeben habe. Dazu muss ich praktisch nur das eine Gesetz durch das andere ersetzen. Ihre Motion wird vom Bundesrat aus zwei Gründen zur Ablehnung empfohlen: aus einem formellen und aus einem materiellen.
Formell findet genau die gleiche Diskussion wie bei der vorherigen Motion statt. Wir bewegen uns in einem Finanzrahmen. Finanzkredite unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Wenn wir diese Büchse der Pandora öffnen, sind wir die ganze Zeit am Abstimmen über alle möglichen Finanzkredite. Da muss man sich zuerst die Frage stellen: Aufgrund welchen Gesetzes ist dieser Finanzkredit überhaupt zustande gekommen? Im Fall Ihrer Motion sind es jetzt zwei Gesetze betreffend den Erweiterungsbeitrag: das Asylgesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Lehnt man diesen finanziellen Rahmen ab, muss man das Gesetz in dem Moment bekämpfen, in welchem es vom Parlament verabschiedet wird. Das war vor drei Jahren der Fall.
Oder man bekämpft das Finanzreferendum im Parlament. Das ist der materielle Grund. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Kohäsionsbeitrag im Interesse der Schweiz liegt, falls die Grosswetterlage auch stimmt. Das Parlament selbst hat jetzt entschieden, dass materiell, auch wenn dieser Bundesbeschluss vom Parlament angenommen wird, kein Geld fliesst, ohne dass Diskriminierungsmassnahmen gegenüber der Schweiz abgeschafft werden. In beiden Kammern wurde das so entschieden. Ob dieser Entscheid in dieser Session oder erst in der nächsten durchkommt, ändert wohl nichts an dieser Tatsache.
Der Bundesrat lehnt die Motion also aus formellen Gründen ab, weil Finanzkredite nicht dem fakultativen Referendum unterstehen, und aus materiellen Gründen, weil der Kohäsionsbeitrag im Interesse der Schweiz liegt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen.