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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2019-09-18

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-18

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo - entschuldigen Sie mein Lachen ... (Heiterkeit) Das Lachen hat nichts mit dir zu tun, Carlo, der Tag war ein wenig lang, sorry. (Teilweiser Beifall) Vielen Dank, es darf auch mal gelacht werden. (Heiterkeit)

Es geht jetzt um eine wirklich ernste Sache. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 17. Mai 2019 beraten und beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihr keine Folge zu geben.

Die parlamentarische Initiative bezieht sich auf Artikel 5 Absatz 1 des Entsendegesetzes, wonach der Erstunternehmer bei von Subunternehmern ausgeführten Arbeiten im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Nettomindestlöhne und der Arbeitsbedingungen haftet.

Kollege Sommaruga bezieht sich auch auf einen Entscheid des Arbeitsgerichtes des Kantons Genf vom 31. Oktober 2017. Demnach kann der Erstunternehmer nicht vor Gericht belangt werden, solange im Herkunftsland nicht ein erfolgloses Verfahren gegen das Unternehmen geführt worden ist. Er kann auch dann nicht belangt werden, wenn festgestellt wird, dass die Arbeitsbedingungen nicht eingehalten wurden, und wenn die Forderungen der entsandten Arbeitnehmerin oder des entsandten Arbeitnehmers klar und eindeutig bestimmt werden können.

Eine korrekte Verfahrensführung ist im Herkunftsland der Arbeitnehmenden nicht nur stark erschwert, sondern auch oft von Zufällen abhängig. So muss das ausländische Gericht den Sachverhalt der in der Schweiz aufgetretenen Tatsachen und die damit verbundene korrekte Anwendung des Schweizer Rechts betreffend flankierende Massnahmen feststellen. Zudem kennt die Justiz in Drittländern unsere Rechtsordnung kaum, und es treten auch sprachliche Schwierigkeiten auf, so die Ausführungen unseres Kollegen Sommaruga Carlo.

Ich muss jetzt ein wenig abkürzen, sonst reicht die Zeit nicht.

Gleichzeitig mit der Vorlage haben wir in der Kommission den Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers gemäss Artikel 5 des Entsendegesetzes erhalten. Das Parlament hat bei der Verabschiedung der Solidarhaftung im Dezember 2015 diesen Auftrag gegeben, damit fünf Jahre nach Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen die Wirkung geprüft werden kann.

Die Mehrheit der Kommission hat sich auf diesen Bericht gestützt. Es war nämlich feststellbar, dass die Solidarhaftung eine präventive Wirkung aufweist; 87 Prozent der befragten Unternehmen überprüfen entweder ganz oder teilweise die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmen. Das Auswahlverfahren wurde geändert, und man ist generell vorsichtiger geworden. Ebenso wurde eine Verkürzung der Vergabekette beobachtet.

Eine Minderheit möchte der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo Folge geben, bezugnehmend eben, wie bereits erwähnt, auf den konkreten Fall im Kanton Genf. Die Verstärkung der Solidarhaftung sei EU-konform, für den Arbeitgeber gebe es keine neuen Hürden, wohl aber Erleichterungen und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer, das waren die Argumente.

Die Mehrheit anerkennt die Problematik durchaus. Es ist jedoch so, dass wir jetzt mit der Solidarhaftung eine dreiteilige Verantwortung haben, aufgeteilt zwischen Erstunternehmer, Subunternehmer und Arbeitnehmer. Die vorliegende parlamentarische Initiative verschiebt die Verantwortung allein auf den Erstunternehmer. Kehren wir die Sache, wie von der parlamentarischen Initiative verlangt, nun um - Haftung nur noch für den Erstunternehmer -, ist zu befürchten, dass sich die Situation nochmals verschlechtert. Denn die Subunternehmer wissen genau, dass für Verstösse nicht sie, sondern der Erstunternehmer belangt wird. Das waren die Hauptargumente der Mehrheit.

Es wurde seitens der Mehrheit auf die präventive Wirkung der Solidarhaftung hingewiesen, und man sah keinen weiteren Handlungsbedarf. Vor allem gebe es so keinen zusätzlichen Schutz für den Arbeitnehmer.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.