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AB 25167

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

All diejenigen, die um einen ausgeglichenen Bundeshaushalt bemüht sind, sollten eigentlich diesen Minderheitsantrag unterstützen. Die Minderheit verlangt, dass auch während des Betriebs eines AKW genügend Gelder für die Entsorgung zur Verfügung stehen. Im jetzigen Entwurf des Kernenergiegesetzes ist nämlich nur festgehalten, dass diese Gelder sichergestellt werden müssen, wenn ein AKW nicht mehr in Betrieb ist. Aber sie sind nicht sichergestellt, wenn eine vorzeitige Stilllegung erfolgt ist.

Aus folgendem Grund ist es eben wichtig, dass wir dieses Geld sicherstellen: Bei der Kostenschätzung für die Entsorgung geht man von einer Laufzeit der AKW von 40 Jahren aus. Wenn ein AKW zum Beispiel wegen eines technischen Defektes aber schon nach 15 Jahren abgeschaltet werden muss, dann fehlen 25 Beitragsjahre im Entsorgungsfonds. Im Gesetz wird nicht festgehalten, wer dann diese fehlenden Gelder übernehmen soll.

Vorzeitige Stilllegungen sind kein Hirngespinst der AKW-Gegnerinnen und AKW-Gegner. Technische Defekte und Pannen kann man sich auch in den so genannt sicheren schweizerischen AKW vorstellen. Aber auch wenn ein AKW in Konkurs geht, sind die für die Stilllegung nötigen Gelder nicht sichergestellt. Auch ohne EMG wird der europäische Markt liberalisiert, und der Überlebenskampf für die AKW wird in Zukunft härter werden. Es gibt wohl in keiner Branche so enge internationale Verflechtungen wie im Strommarkt.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, wirklich sicherzustellen, dass die Betreiber auch dann für die Entsorgungskosten aufkommen, wenn ein AKW vorzeitig abgeschaltet werden muss. Spätestens seit den Krisen, die die Wirtschaft erschüttert haben, wissen wir, dass in ungeregelten Fällen immer der Staat für Milliardendefizite zur Kasse gebeten wird. Wir müssen aber verhindern, dass die AKW-Betreiber fröhlich auf die Karte setzen: "Gewinne privat - Verluste dem Staat".

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