Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-19
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für die Invalidenversicherung ist gut, die letzten Revisionen haben gewirkt. Dies zeigen Evaluationen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen durchgeführt hat, aber auch Evaluationen der OECD. Es ist zwischen 2003 und 2018 gelungen, die Zahl der Neurenten um über 18[NB]000, also um über 50 Prozent, zu senken. Im Jahr 2018 konnten 21[NB]000 Versicherte im Arbeitsmarkt gehalten oder wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das ist eine viel höhere Zahl als noch im Jahr 2008, wo es lediglich gelang, 6000 Personen wiedereinzugliedern.
Trotz dieses erfreulichen Ergebnisses muss das System weiter optimiert werden, gibt es in der Invalidenversicherung doch nach wie vor gewisse Problemgruppen. Ich spreche von den Jugendlichen und den Personen mit psychischen Behinderungen. Dort lässt sich leider kein Rückgang der Zahl der Renten feststellen. In diesen Bereichen muss mit anderen Massnahmen gearbeitet werden.
Die Lage der Invalidenversicherung ist an sich nicht schlecht. Insbesondere die Ausgaben sind relativ stabil. Die Ausgaben für Renten sind 2018 sogar leicht zurückgegangen. Diese Aussage ist mir wichtig, weil das Umlageergebnis im Jahr 2018 nicht befriedigend war. Dies hatte aber nichts mit der Ausgaben-, sondern mit der Einnahmenseite zu tun. Die Meinung, dass das Ziel der Weiterentwicklung der IV die Optimierung des Systems sein muss und nicht Sparmassnahmen, ist deshalb richtig.
Die vorliegende Revision sieht eine Verbesserung der Situation für Kinder, Jugendliche und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den verschiedenen Eingliederungsakteuren vor. Ich möchte kurz auf diese verschiedenen Gruppen eingehen.
Die erste Zielgruppe sind Kinder zwischen 0 und 13 Jahren. Es geht dort vor allem um medizinische Massnahmen und die Behandlung von Geburtsgebrechen. Die Kosten dafür sind seit dem Jahr 2001 um über 90 Prozent angestiegen. Diese Entwicklung bereitet Sorgen, und sie muss unbedingt unter Kontrolle gebracht werden. Die IV soll in der Lage sein, mehr Kinder und Familien zu unterstützen, aber auch die medizinischen Massnahmen besser zu steuern. Aus diesem Grund soll die Geburtsgebrechenliste angepasst werden. Einige geringfügige Geburtsgebrechen sollen gestrichen, dafür die Liste mit einigen seltenen Krankheiten ergänzt werden. Das ganze System der medizinischen Massnahmen wird an die Kriterien der Krankenversicherung angelehnt. Schliesslich sollen auch neue Instrumente im Bereich der[NB]Tarifierung[NB]geschaffen werden.
Die zweite Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Beeinträchtigungen. Es geht darum zu verhindern, dass Jugendliche zu IV-Rentnerinnen und -Rentnern werden. Nach Ansicht der Kommission muss alles getan werden, um eine Berentung dieser Personen zu vermeiden. Das ist nur durch eine Ausweitung der Massnahmen in den Bereichen Beratung, Begleitung, Früherfassung und Integration möglich. Im Bereich der IV-Taggelder wird ein eigentlicher Paradigmenwechsel vorgenommen: Jugendliche, [PAGE 790] die heute in einer erstmaligen beruflichen Ausbildung in den Genuss von IV-Taggeldern kommen, bekommen aus der IV häufig Leistungen, die höher als der übliche Lehrlingslohn sind. Das Taggeld für solche Jugendliche soll an den Lohn für Lernende angeglichen werden, das heisst, das Taggeld der IV soll dem branchenüblichen oder durchschnittlichen Lehrlingslohn entsprechen. Der Anspruch soll aber nicht erst ab dem Alter von 18 Jahren entstehen, sondern schon ab 16 Jahren, wenn die Lehre angetreten wird. Ziel ist es, Personen in einer Ausbildung und Personen mit IV gleichzustellen; deshalb der Gedanke, dass das Taggeld, wenn immer möglich, an den Arbeitgeber ausbezahlt werden soll, wenn dieser dem Lernenden einen Lohn ausbezahlt. Lohn für junge Leute ist immer besser als Versicherungsleistungen für junge Leute.
Die dritte Zielgruppe sind Personen zwischen 25 und 60 Jahren mit psychischen Beeinträchtigungen. Diese Gruppe macht heute 40 Prozent der Neurenten aus. Sie ist seit 2005 konstant, obwohl der Bestand der IV-Renten insgesamt stetig abnimmt. Hier ist ein ganzer Katalog von Massnahmen vorgesehen. Ich erwähne insbesondere eine langfristige Beratung und Begleitung, einen flexibleren und längeren Anspruch auf Früherfassung, die sozialberufliche Rehabilitation und die Einführung eines Personalverleihs. Einige dieser Massnahmen waren bereits Teil der vom Parlament[NB]abgelehnten Revision 6b. Sie waren dort nicht umstritten. Schliesslich kann die Verbesserung der Eingliederung nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure enger zusammenarbeiten. Die Revision sieht eine ganze Reihe von Massnahmen vor, mit denen die Zusammenarbeit verbessert werden kann.
Wir haben die Vorlage am 12./13. August und am 3. September in achtdreiviertel Stunden beraten. Damit wir das ambitionierte Ziel, die Weiterentwicklung der IV noch in die Herbstsession zu bringen, erreichen konnten, gaben wir dem BSV vor den Sommerferien diverse Aufträge. Daraus resultierten insgesamt 19 Berichte. Bei dieser Gelegenheit danke ich allen Kommissionsmitgliedern für die gute und speditive Mitarbeit, Bundesrat Berset und der Verwaltung sowie dem SGK-Sekretariat für die tatkräftige Unterstützung. Der Umstand, dass nach insgesamt 15 Anträgen heute nur noch über 4 Minderheitsanträge zu entscheiden ist, zeigt, dass konstruktiv und an der wichtigen Sache orientiert gearbeitet wurde. Im Übrigen haben Sie festgestellt, dass im Gegensatz zum Tabakproduktegesetz keine Einzelanträge eingegangen sind.
Ich komme zu den Beschlüssen unserer Kommission und gebe Ihnen dazu eine summarische Übersicht. Die Kommission trat einstimmig auf die Vorlage zur Weiterentwicklung der IV ein und hiess sie in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig gut. Sie unterstützt damit das Hauptziel dieser IV-Revision, mit der Jugendliche, junge Erwachsene und psychisch Kranke in den Arbeitsmarkt integriert oder im Erwerbsleben gehalten werden sollen.
In der Detailberatung sprach sich die Kommission einstimmig dagegen aus, die Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent der Hauptrente zu kürzen und den Begriff "Kinderrenten" durch "Zulage für Eltern" zu ersetzen, wie dies der Nationalrat als Erstrat beschlossen hatte.
Die Kommission stimmte dem stufenlosen Rentensystem für Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent mit 8 zu 4 Stimmen zu. So könnten Schwelleneffekte eliminiert und das System gerechter gestaltet werden, argumentierte die Mehrheit der Kommission. Zudem werde es für IV-Rentner finanziell attraktiver, so weit als möglich erwerbstätig zu sein. Die Minderheit kritisierte, dass Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent weniger Rente erhielten, was die Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent nicht aufwiegen könne.
Mit 8 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 statt 70 Prozent eine ganze Rente ausgerichtet werden soll. Jemand mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 70 Prozent habe nur geringe Chancen auf Erwerbstätigkeit, argumentierte die Mehrheit.
Mit Blick auf den Arbeitsmarkt beantragt die Kommission zudem einstimmig, dass Rentnerinnen und Rentner über 55 Jahre beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen. Der Nationalrat hatte die Grenze, wie übrigens der Bundesrat auch, bei 60 Jahren gesetzt.
Bei den Bestimmungen über die Gutachten beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, dass von den Interviews zwischen den Gutachtern und den Versicherten eine Tonaufnahme erstellt und zu den Akten genommen wird, sofern es der Versicherte nicht anders bestimmt.
Die Kommission beantragt einstimmig, dass die IV-Stellen eine Liste mit Angaben über alle beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen veröffentlichen sollen, und zwar bezüglich Fachbereich, Zahl der jährlich begutachteten Fälle und der attestierten Arbeitsunfähigkeiten. Es genüge, wenn die IV eine solche Liste führe, bei den anderen Sozialversicherungen sei dies nicht nötig. Auch soll der Bundesrat nicht, wie vom Nationalrat beschlossen, dazu verpflichtet werden, in jedem Fall und für alle Versicherungszweige die Vergabe von Aufträgen an Gutachterstellen zu regeln.
Was die Schulden der IV betrifft, sprach sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen aus, dass der Bund anstelle der IV die Zinskosten von derzeit rund 50 Millionen Franken im Jahr übernimmt.
Ich werde in der Detailberatung zu den erwähnten Beschlüssen noch ausführliche Bemerkungen machen, insbesondere zum stufenlosen Rentensystem, zum Thema Kinderrenten und zum Bereich Gutachten. Die Vorlage fällt gemäss den Anträgen der Kommissionsmehrheit praktisch kostenneutral aus. Es gibt Einsparungen von 2 Millionen Franken im Jahr 2030. Im Vergleich zu den Beschlüssen des Nationalrates sind es 72 Millionen Franken weniger.
Abschliessend nehme ich noch Stellung zu einem gestern in der "NZZ" erschienenen Artikel mit dem Titel "5800 Franken pro Monat im Minimum", in dem die Frage aufgeworfen wird, ob der Staat zu grosszügig sei gegenüber IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit Kindern. Es ist mir absolut bewusst, dass es nicht üblich ist, dass man im Rahmen einer Ratsdebatte auf Presseartikel eingeht. Aber da im Bericht von Fabian Schäfer unter anderem auch geschrieben wird, dass das BSV "mit falschem Lohn" rechne und dass Beispiele zu "Fakten" würden, sehe ich mich verpflichtet, hier dazu öffentlich Stellung zu beziehen; dies auch, weil bereits zusätzliche Anfragen zur im Artikel angesprochenen Thematik eingetroffen sind.
Die SGK Ihres Rates beauftragte die Verwaltung damit, die verfügbaren finanziellen Mittel von Familien mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen mit den Mitteln von Familien ohne entsprechende Sozialversicherungsleistungen zu vergleichen. Das BSV hat die Fragen gemäss Auftrag beantwortet. Der Bericht Nr. 10, von dem die Rede ist, wurde übrigens von der Kommission veröffentlicht.
Berücksichtigt wurde im Bericht die Revision des ELG, in Kraft tretend per 1. Januar 2021, mit welcher der anerkannte Lebensbedarf für Kinder unter elf Jahren gesenkt wurde, was die Einkommen von Familien mit jüngeren Kindern schmälert. Der Bericht war Teil der Auslegeordnung der Kommission zu den Fragen im Zusammenhang mit der Kinderrentenreduktion.
Fallbeispiele hängen immer von den Grundannahmen ab. In der Realität ist jeder Fall individuell und unterscheidet sich stark von anderen Fällen - bei den Familien mit EL wie bei jenen ohne EL. Das BSV hat Annahmen getroffen, die möglichst nahe an der Realität sind. Es wurden bewusst Löhne gewählt, die ein Mindesteinkommen garantieren, also existenzsichernd sind. In der Regel weist der Hauptverdiener einen etwas höheren Lohn auf. Da rund 90 Prozent der EL-beziehenden Familien ein oder zwei Kinder haben, orientieren sich die Beispiele an diesen Familienkonstellationen. Damit die Beispiele möglichst repräsentativ sind, wurde für die Berechnung der effektive durchschnittliche Mietzins der EL-beziehenden Familien herangezogen, und zwar gemäss BSV-Statistik 2018. Der durchschnittliche Mietzins wurde also herangezogen und nicht die geltenden Mietzinsmaxima. [PAGE 791]
Die Aussage im Artikel, wonach die Familie in eine teurere Wohnung ziehen und sich diese via EL bezahlen lassen könnte, ist spekulativ und trägt der Tatsache nicht Rechnung, dass die heutigen EL-Ansätze die Mietkosten in vielen Fällen nicht decken, was dazu führt, dass die Kosten durch die[NB]Mittel[NB]für[NB]den allgemeinen Lebensbedarf gedeckt werden müssen.
Die unterschiedlichen Aussagen zu 2013 sind darauf zurückzuführen, dass das BSV die Situation vertieft geprüft hat. Insbesondere wurde 2013 die Steuerbelastung der EL-beziehenden Familien unterschätzt. Mit der für die Fallbeispiele massgebenden neuen EL-Revision wird der anerkannte allgemeine Lebensbedarf für Kinder unter elf Jahren reduziert. Die Aussage im Artikel, wonach Eltern mit Kindern über elf Jahre höhere Beiträge erhalten würden, ist so nicht richtig. Richtig ist, dass die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern ab elf Jahren gleich geblieben sind und die Beträge für den Bedarf von Kindern unter elf Jahren reduziert werden, weil die entsprechenden Kosten gemäss einer Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) tiefer sind und das Erwerbseinkommen des Ehepartners[NB]zu[NB]80[NB]Prozent und nicht mehr zu zwei Dritteln angerechnet wird.
Auf Seite 6 des Berichtes ist dem BSV in der Tat ein Fehler unterlaufen. Bei der Redaktion des Berichtes wählte das BSV zuerst Beispiele von ungelernten Personen. Aus der Überlegung, dass Personen in der Regel über einen Berufsabschluss verfügen, wurden die Löhne für Personen mit Berufsabschluss gewählt. Der Hinweis, dass es sich um Personen mit Löhnen für Ungelernte handelt, hätte in der Tat zu Anpassungen führen müssen. Wie der Autor des Artikels selber schreibt, führt dieses Versehen aber nicht zu einem grundsätzlich anderen Fazit. Dies wird auch durch den Forschungsbericht des Bass "Wirtschaftliche Verhältnisse der Bezügerinnen und Bezüger einer Rente aus der 1. Säule (AHV/IV) mit Anspruch auf eine Kinderzusatzrente" bestätigt. Dieser Bericht hält fest, dass eine Reduktion oder Aufhebung der Kinderrenten gerade bei IV-Rentenbeziehenden das Armutsrisiko und das Risiko der EL-Abhängigkeit erheblich erhöht. Die Studie basiert im Übrigen auf Steuerdaten, der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte sowie auf Registerdaten der AHV und der IV.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen die mögliche Verunsicherung geklärt zu haben.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und den Mehrheitsanträgen zuzustimmen.