Girod Bastien · Nationalrat · 2019-09-19
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Auch in der Einigungskonferenz haben sich wieder die fundamentalen Gegner des Wolfes durchgesetzt. Jene Kräfte, die auch öffentlich sagen, sie würden den Wolf am liebsten ausrotten, haben sich durchgesetzt. Das ist symptomatisch für dieses Gesetz.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, was am Anfang war: Am Anfang ging es darum, das Gesetz an die Rückkehr des Wolfes anzupassen. Dann wurde jedoch leider völlig überbordet. Vielleicht hat es auch damit zu tun, dass es im Kurztitel immer nur "Jagdgesetz" heisst. Der ganze Titel - daran möchte ich erinnern - lautet aber: "Gesetz über die Jagd und den Schutz", und zwar "wildlebender Säugetiere und Vögel" und nicht der Jäger! Wie auch der Entscheid der Einigungskonferenz gezeigt hat, geht es im Moment vor allem um den Schutz der Jäger. Die Einigungskonferenz hat nämlich entschieden, dass es schon ein Grund sei, Wölfe abschiessen zu können, wenn diese die Wildbestände regional etwas dezimieren.
Die Sorge, dass die Jäger nicht mehr genug zu schiessen bekommen, ist und war immer eine wichtige Motivation bei der Formulierung dieses Gesetzes. Das ist schade, weil wir insgesamt das Problem haben, dass wir zu viele Rehe, zu hohe Wildbestände haben. Wir haben das Problem der Verbisse im Wald, und dort bringt der Wolf einen Ausgleich, ein Gleichgewicht, das der Natur sehr gut tut. Deshalb bringt der Wolf eine grosse Verbesserung für die Natur.
Ich möchte zum Abschluss noch einmal daran erinnern, wieso dieses Gesetz so missraten ist und wieso die grüne Fraktion diese Vorlage ablehnen und das Referendum unterstützen wird.
1.[NB]Das Gesetz gibt den Kantonen unnötigerweise sehr viel Spielraum. Auch wenn der Bund Beschwerde gegen die Jagd eines geschützten Tieres einreicht, können die Kantone dennoch weiter jagen, wie das auch passiert ist und wie das natürlich auch der Kanton Wallis so lange tun wird, bis der Wolf regional möglichst ausgerottet ist.
2.[NB]Das Gesetz ist ein Biber im Wolfspelz: Es ist möglich, über dieses Gesetz Luchs, Biber und andere geschützte Arten auf die Abschussliste zu nehmen. Aus strategischen Gründen stehen die Tiere nicht mehr explizit auf der Fahne, aber es ist ganz klar, dass eine Mehrheit in diesem Parlament weiss, wie man diese wiederaufnimmt. Ich weiss, wie das läuft: Kaum wäre die Volksabstimmung gewonnen, würde verlangt, dass die Verordnung geändert wird, und der Bundesrat würde unter Druck gesetzt, dass eben auch der Luchs und der Biber gejagt werden können - und auch weitere Arten, wie der Gänsesäger, sollen gemäss vielen Mitgliedern dieses Rates gejagt werden.
Dieser Schutz wird also deutlich geschwächt. Das mit den regionalen Wildbeständen habe ich schon erwähnt. Der Wolf kann nicht nur gejagt werden, wenn er Menschen gefährdet, wie das oft gesagt wird; er kann schon nur aufgrund der Tatsache gejagt werden, dass er ein Wolf ist, schon nur deshalb, weil er Schäden anrichten könnte. Das Parlament hat ja noch den Schadenbegriff angepasst. Neu ist es nicht mehr so, dass es die Gefahr eines grossen Schadens braucht, damit der Wolf gejagt werden kann. Ein gewöhnlicher Schaden reicht, damit der Wolf, aber auch andere Arten wie Biber und Luchs gejagt werden können. Diese Tiere können ja gar nicht normal leben, ohne aus unserer Sicht einen Schaden zu erzeugen. Von daher ist das Gesetz auch da völlig missraten.
Abschliessend hat das Parlament in der Differenzbereinigung beschlossen, dass Wölfe auch in Schutzgebieten gejagt werden können. Schutzgebiete hiessen früher Jagdbanngebiete. Beides kommt auf das Gleiche heraus: Die Idee wäre eben, [PAGE 1700] dass man dort die geschützten Tiere in Ruhe lässt. Es ist nicht eine grosse Fläche, es sind etwa 4 Prozent der Fläche der Schweiz. Ein grosser Teil davon - zwei Drittel - sind einfach Wälder, in denen weder Menschen noch Nutztiere sind. Auch dort soll der Wolf noch verfolgt werden können. Dann müssen Sie mir nicht sagen, es ginge nicht um die regionale Ausrottung. Das Wallis hatte einfach Angst, dass sich der Wolf in die dortigen Schutzgebiete zurückziehen kann, obwohl man weiss, dass das Revier der Wölfe viel grösser ist als diese Schutzgebiete. Man könnte die Wölfe also auch regulieren, wenn man den Schutz in diesen Gebieten aufrechterhalten würde.
Das Gesetz ist also leider vollständig missraten. Es reagiert nicht nur auf die Rückkehr der Wölfe, sondern nimmt alle Begehrlichkeiten jener auf, die gerne viel jagen und Angst haben, dass ihnen der Wolf die Tiere wegfrisst. Es erlaubt in Zukunft auch, geschützte Arten wie den Biber und den Luchs zu jagen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen und diese ganze missratene Vorlage in der Schlussabstimmung abzulehnen.