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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-19

Wortprotokoll

Bei den Sachplänen handelt es sich um das zentrale raumplanerische Instrument des Bundes. Es dient ihm dazu, seine raumwirksamen Tätigkeiten untereinander und mit den Richtplänen der Kantone abzustimmen. Es ist also ein sehr stark koordinierendes Instrument. Es gibt heute in sieben Aufgabenbereichen des Bundes Sachpläne. Der Motionär hat in seiner Motion den Aufgabenbereich Asyl angesprochen. Es gibt aber auch noch die Bereiche Verkehr, Infrastruktur der Luftfahrt, Militär, Übertragungsleitungen, geologische Tiefenlager und Fruchtfolgeflächen. In die einzelnen Sachpläne gehören dann sämtliche relevanten raumwirksamen Vorhaben. Nur so kann man eben gewährleisten, dass die verschiedenen Vorhaben koordiniert werden können.

Ich bitte Sie jetzt einfach, sich einmal vorzustellen, wie Sie in den sieben verschiedenen Aufgabenbereichen, in denen Sachpläne eine Rolle spielen, überall Ihre Mitsprache sicherstellen wollen. Es ist natürlich so, dass es bei einzelnen Vorhaben, vor allem z. B. bei einer Standortwahl, durchaus auch mal Konflikte zwischen Bund und Kanton geben kann. Wir haben aber, soweit ich mich jetzt erinnere, auch im Bereich Asyl immer wieder Lösungen gefunden. Man hat sich da ausgetauscht. Schauen Sie, Sie haben ja diese Woche auch gerade die Immobilienbotschaft verabschiedet.

Man hat natürlich um Lösungen gerungen. Wichtig ist, dass man diese Konflikte frühzeitig erkennt und dann auch optimale Lösungen findet. Wesentlich ist - ich denke, das ist auch Ihr Anliegen -, dass die Kantone ihre Interessen einbringen können. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen und ihr Einbezug sind ja in Artikel 18 der Raumplanungsverordnung ausdrücklich sichergestellt. In Artikel 19 der Raumplanungsverordnung haben wir ebenfalls vorgesehen, dass die Kantone zum Sachplan und auch zu den jeweiligen Anpassungen angehört werden, dass sie umfassend Stellung nehmen können. Es ist in Artikel 20 dieser Raumplanungsverordnung vorgesehen, dass es Bereinigungsverfahren gibt. Wenn man sich nicht findet, ist vorgesehen, dass man für die Bereinigung zusammenkommen muss.

Ich sage Ihnen, dass von diesen Bereinigungsverfahren in den letzten Jahren kaum je Gebrauch gemacht worden ist. Das zeigt eigentlich, dass man sich doch in den meisten Punkten jeweils vorher finden konnte. Eine Stärkung der Position der Kantone im Sachplanverfahren ist aus unserer Sicht nicht nötig und wird ja von den Kantonen auch gar nicht verlangt. Zur Mitwirkung der Bevölkerung im Sachplanverfahren sind in Artikel 19 der Raumplanungsverordnung entsprechende Spezialregelungen vorgesehen: Auch hier habe ich eigentlich nie gehört, dass eine Änderung oder eine Ergänzung notwendig wäre.

Bei der Frage der Genehmigung der Sachpläne durch das Parlament muss ich Sie einfach darauf aufmerksam machen: Diese Sachpläne sind ein rollendes Planungsinstrument. Es gibt nicht in einem Bereich einen Sachplan, und dann ist für die nächsten zehn Jahre fertig. Er muss zum Teil immer wieder angepasst werden, neue Vorhaben finden Eingang. Stellen Sie sich einmal vor, dass in diesen sieben Aufgabenbereichen bei rollender Planung beide Räte mit allenfalls unterschiedlichen Stellungnahmen dauernd involviert würden: Sie könnten damit die Realisierung von Vorhaben unter Umständen massiv verzögern. Ich bin nicht sicher, ob die Kantone das wirklich wollen. Ich sage nicht, dass die Kantone keine Mitsprache wollen. Aber Sie müssen sich bewusst sein: Wenn Sie bei einem rollenden Planungsinstrument jedes Mal beide Räte mit ihren unterschiedlichen Einschätzungen voll einbeziehen, dann riskieren Sie einfach, dass es wirklich Verzögerungen gibt und die Planungssicherheit darunter leiden würde.

Wir sind der Meinung, dass das Parlament selbstverständlich Möglichkeiten hat, sich hier einzubringen, und zwar dort, wo das auf Stufe Parlament sicher richtig ist. Ich sage Ihnen zum Beispiel: Beim Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze, da haben Sie im Rahmen des Gesetzes gesagt, wie Sie die Prioritäten haben wollen, wie Sie hier vorgehen wollen. Sie haben im Asylbereich ebenfalls Mitsprachemöglichkeiten gehabt, wie Sie mit diesen Bundeszentren verfahren wollen, wie viele Sie wollen, wie diese gestaltet sein müssen. Aber beim eigentlichen Sachplanverfahren, da sind wir einfach der Meinung, Sie würden mit einem zusätzlichen vollen Einbezug des Parlamentes dem Fortschritt dieser Planungen keinen Dienst erweisen. Selbstverständlich haben Sie auch bei der Mittelfreigabe jeweils die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

Ich bitte Sie, sich hier gut zu überlegen, ob Sie sich bei diesem Instrument als Parlament wirklich einbringen wollen - wie gesagt: sieben Bereiche, rollende Planung, Dauerkontakt mit den Kantonen - und auch auf welche Art und Weise Sie dies überhaupt tun würden und was Sie damit am Schluss für die Kantone und die zu realisierenden Projekte in wichtigen Bereichen erreichen könnten. Wir sind der Meinung, dass Sie heute die Instrumente haben, mit denen Sie Einfluss nehmen können.

Wir bitten Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

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