Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-09-23
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Die Äufnung eines Stilllegungsfonds und eines Entsorgungsfonds ist unbestritten. Die Entsorgung wird damit gesetzlich geregelt, und das ist gut so. Der Bundesrat befürchtet nun, dass bei einer vorzeitigen Stilllegung eines Kernkraftwerkes dessen bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Einlagen in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds möglicherweise nicht ausreichen, um die Kosten der Entsorgung der aus dieser Anlage angefallenen radioaktiven Abfälle zu finanzieren. Er schlägt deshalb einen Mechanismus vor, gemäss dem in einem solchen Fall zunächst sämtliche Mittel der Fonds zur Lösung dieser Aufgabe herangezogen werden und der Betreiber der stillgelegten Anlage verpflichtet ist, diese Mittel wieder in den Fonds einzuschiessen. Falls ihm dies nicht möglich ist, so sollen nach Auffassung von Bundesrat und Ständerat die übrigen Betreiber von Kernanlagen, welche die Fonds alimentieren müssen, anteilmässig Nachschüsse leisten, bis der Fonds die erforderliche Höhe wieder erreicht hat.
Der Mehrheit der Kommission geht diese solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht zu weit, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen, Frau Sommaruga. Auf Ihre Einwände kann ich Ihnen antworten: Bei den Kernkraftwerk-Betreibergesellschaften handelt es sich um eigenständige Rechtspersonen, die nicht für Schulden oder Versäumnisse einer anderen Rechtsperson verantwortlich gemacht werden können. Wenn in der chemischen Industrie, wie gesagt wurde, eine ähnliche Regelung getroffen wurde, so geschah dies auf freiwilliger vertraglicher Basis, nicht aber durch staatliche Anordnung.
Die Einführung dieser Regelung würde eine Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit und eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit im liberalisierten Strommarkt bedeuten, der ja jetzt nicht so stark liberalisiert wird wie vorgesehen.
Die Mehrheit der Kommission konnte sich deshalb mit dieser auch als Sippenhaftung bezeichneten Nachschusspflicht nicht anfreunden und empfiehlt deren Streichung.