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Rösti Albert · Nationalrat · 2019-09-19

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-19

Wortprotokoll

Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes. In diesem Zusammenhang liegt ein sehr wichtiges Anliegen vor Ihnen, auch wenn es relativ technisch erscheinen mag. Es geht um eine kleine, aber wichtige Präzisierung im Zusammenhang mit der für Neukonzessionierungen nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Heute geht das Bundesamt für Umwelt bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die bei einer Neukonzessionierung gemacht werden muss, von dem Zustand aus, als das Kraftwerk noch gar nicht vorhanden war. Nehmen wir die Grimselwerke: Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Neukonzessionierung machen. Dann muss sich die Behörde vorstellen, wie das Gebiet ausgesehen hat, als noch kein Stausee da war, also vor achtzig oder mehr Jahren. Das ist schon einmal eine sehr grosse Herausforderung, und dann müssen auch Ausgleichsmassnahmen für diese achtzig Jahre getätigt werden. Das ist eine Praxisänderung, die in den letzten zehn Jahren stattgefunden hat. Das Bafu ist früher auch nicht von diesem ursprünglichen Zustand ausgegangen, sondern vom Ist-Zustand.

Weil das eben im Gesetz nicht geklärt ist und zu grosser Unsicherheit im Rahmen der kommenden Neukonzessionierungen führt, verlangt die parlamentarische Initiative, wie sie Ihnen die Mehrheit der Kommission vorschlägt, eine Festlegung im Gesetz, wonach die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht auf den Ursprungszustand, sondern auf den Ist-Zustand abzustellen hat. Das heisst, bei einem Kraftwerk, das eine Neukonzessionierung verlangt, das aber keine Zubauten macht, sondern einfach seine bisherige Produktion ordentlich weiterführt, nichts an der Umwelt ändert, nichts baut und einfach weiter Strom produzieren will, wird zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht, es wird aber auf den bestehenden Zustand abgestellt, und dieser Zustand wird beurteilt.

Das ist alles, was wir verlangen. Es ist eine kleine Änderung, die aber für die Kraftwerke, für die Stromproduktion relativ wichtig ist: Wenn Sie plötzlich Ausgleichsmassnahmen für die letzten achtzig Jahre tätigen müssen - wer will sagen, wie es damals war und wie die Landschaft ausgesehen hat? Das ist schon einmal eine Frage. Zudem kostet das, wenn Sie die Ausgleichsmassnahmen treffen wollen, ohne dass sich bei der Produktion etwas ändert, unter Umständen sehr viele Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Wir kennen beispielsweise im Kanton Schwyz ein konkretes Gesuch für eine Neukonzessionierung, für welches man viele Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche, die dann nicht mehr zur ordentlichen Produktion vorhanden wären, braucht. Damit ist die Landwirtschaft zweimal - zweimal! - betroffen. Ursprünglich, vor vielen Jahren, als der betroffene Stausee oder die Staumauer gebaut wurde, ging Landwirtschaftsland verloren, und jetzt will man noch einmal Kulturlandfläche wegnehmen. Das führt natürlich zu einem langwierigen Verfahren, zu Einsprachen und damit unweigerlich zu Kosten bei der Neukonzessionierung, ohne dass in der Produktion am Ist-Zustand etwas geändert wird.

Ich möchte den Naturschutzverbänden, die uns auch geschrieben haben, schon klar sagen: Selbstverständlich braucht es, wenn ein Neubau oder eine Erweiterung erfolgt, Ausgleichsmassnahmen, weil sich dann am Zustand etwas ändert. Wir wollen ja aber auch nicht nachträglich Ausgleichsmassnahmen für Autobahnen verlangen, die in den Sechzigerjahren gebaut wurden.

Deshalb bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative im Interesse der Strombranche zuzustimmen. Es ist parteiübergreifend unbestritten, dass die Wasserkraft eine CO2-freie Stromproduktion ist, wie es sie sonst nicht gibt. Aus der Kernkraftproduktion treten wir ja aus. Wir möchten bei der Wasserkraft deshalb eher ausbauen. Wenn wir aber schon den Status quo nicht erhalten können, wie sollen dann erst die Ausbauten finanziert werden?

Abschliessend bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Müller-Altermatt abzulehnen. Wenn wir diesen Antrag annehmen, dann haben wir letztlich genau wieder diese Unsicherheit, indem nämlich die Kantone verhältnismässige Massnahmen treffen können. Was ist denn verhältnismässig? Man wird also trotzdem unweigerlich wieder auf die bestehende Richtlinie zurückkommen und sagen, dass es vor achtzig Jahren keinen Stausee gegeben hat, und diese und jene Ausgleichsmassnahme verlangen.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der parlamentarischen Initiative 16.452 zuzustimmen und die Minderheit Müller-Altermatt abzulehnen.

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