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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-09-19

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-19

Wortprotokoll

Der Inhalt wurde schon dargestellt. Was der Antrag beabsichtigt, ist Folgendes: Er will, dass die Regelung, die ab 2011 galt - dass der Bund für die Zinsen der Schuld der IV bei der AHV aufkommt -, fortgesetzt wird. Diese Regelung ist eine gute Sache für die IV, und sie ist eine gute Sache für die AHV.

Warum ist sie gut für die IV? Wenn diese Regelung fortgeführt würde, wäre die Sanierung der IV-Rechnung und die Rückzahlung der Schuld an die AHV früher möglich, als wenn man diese Zusatzeinnahme nicht hat, wenn das einfach auf Kosten der IV geht. Man kann davon ausgehen, dass[NB]die[NB]Entschuldung rund ein Jahr früher zu realisieren wäre, wenn diese bewährte Regel, die ab 2011 galt, fortgesetzt würde, wonach die Zinsen durch den Bund übernommen werden.

Das wäre auch eine gute Sache für die AHV. Die AHV trägt diese IV-Schuld. Sie wurde dem AHV-Fonds aufgebürdet. Es ist nicht die Schuld der AHV, dass man die IV-Schuld der AHV angehängt hat, sondern das liegt, wenn schon, in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Der Bundesgesetzgeber - sprich wir - trägt die Verantwortung dafür, dass diese Schuld bei der AHV ist. In diesem Sinne ist es auch inhaltlich gerechtfertigt, dass der Bund dafür geradesteht und dass er diese Zinsbelastung jetzt selber übernimmt. Diese ist immerhin nicht ganz irrelevant. Im Moment würde das rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmachen. Das ist in der ganzen IV-Rechnung sicher nicht der grösste Ausgaben- oder Einnahmenposten, aber doch insgesamt nicht irrelevant.

Der Bundesgesetzgeber hat diese Möglichkeiten. Es ist auch so, dass beim Bund weitere Ideen gewälzt werden könnten. Das sprengt jetzt den Rahmen dieser Debatte. Es wäre aber nicht dumm, jetzt, ausgehend von der Finanzlage des Bundes und von den Kapitalmärkten, zu überlegen, ob man nicht die IV-Schuld über den Bund finanzieren will. Der ökonomische Effekt dieser Operation - der Bund könnte diese Entschuldung im Moment zu Negativzinsen vornehmen - wäre, dass die Kapitalbesitzer, die ihr Geld beim Bund anlegen wollen, noch dazu beitragen würden, die IV zu entschulden. Das wäre eine gute, eine nützliche Übung, die aber eine grössere Operation voraussetzen würde, natürlich unter Einbezug des Bundesrates und - über das für die IV zuständige Departement hinaus - auch des Finanzdepartementes. Was man aber minimal machen kann und machen müsste, ist die Fortsetzung der Regel der Übernahme der Zinsen durch den Bundeshaushalt. Klar ist dafür dann auch das Lösen der Ausgabenbremse nötig. Aber das sollte in diesem Kontext kein Problem darstellen, sofern die für dieses Vorgehen nötige Überzeugung besteht, so wie es ab 2011 galt. [PAGE 808]

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier der IV etwas Gutes zu tun und der AHV etwas Gutes zu tun und diese Zinsübernahme durch den Bund fortzusetzen.

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