Ettlin Erich · Ständerat · 2019-09-19
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Es ist nicht das Gegenteil der vorherigen Motion, was ich jetzt erzähle, aber es ist auch eine interessante Motion. Sie haben es gesagt, die Motionärin verlangt die Stärkung von integrierten Versorgungsmodellen und die Abgrenzung zu einseitigen Listenangeboten ohne koordinierte Behandlung. In der Motion wird vom Bundesrat verlangt, integrierte Versorgungsnetze zu definieren, um sie von einseitigen Listenmodellen abzugrenzen, die keine integrierte Behandlung vorsehen.
Der Bundesrat hat im Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" eine Massnahme - die Massnahme 10 - vorgesehen, mit der die koordinierte Versorgung gestärkt werden soll. Im Prinzip entspricht der Bundesrat damit dem Anliegen der Motionärin und empfiehlt denn auch folgerichtig die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat am 28. September 2018 diese Motion angenommen. In Ihrer Kommission wurde die Diskussion um die Annahme oder Ablehnung von Motionen geführt, deren Stossrichtung bereits in einem der Massnahmenpakete des Bundesrates zur Kostendämpfung vorgesehen ist. Das Anliegen der Motionärin wird unterstützt. Integrierte Versorgungsmodelle können eine kostendämpfende Wirkung erzielen, das hält die Kommission auch fest.
Grundsätzlich könnte man solche Vorstösse mit der Begründung ablehnen, dass der Bundesrat ja bereits tätig wird. Im vorliegenden Fall ist die verlangte Massnahme im zweiten Massnahmenpaket bereits vorgesehen. Dieses Paket soll gemäss Ausführungen des Bundesrates und der Verwaltung Anfang 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden. Insofern haben wir noch keine konkrete Massnahme auf dem Tisch und können uns nur - aber immerhin - auf die Zusicherung in der Kommission verlassen, dass das Anliegen so aufgenommen wird. Da der Bundesrat ausdrücklich die Annahme der Motion empfiehlt und der Nationalrat sie schon angenommen hat, die Massnahme aber noch nicht umgesetzt wird, hat sich Ihre Kommission für die Annahme der Motion ausgesprochen. Damit kann das Thema auf der Agenda bleiben, und die Motion kann immer noch, wenn die Massnahme vom Bundesrat umgesetzt wird, abgeschrieben werden.
Es geht hier ausdrücklich nicht darum, Druck aufrechtzuerhalten; der Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Motion obsolet ist, ist noch nicht gekommen. Da das Anliegen auch vom Bundesrat akzeptiert ist, wie ich schon gesagt habe, kann die Motion zum heutigen Zeitpunkt angenommen werden.
Ihre Kommission hat die Motion mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen und beantragt Ihnen, sie auch anzunehmen.