Lexipedia

Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2019-09-19

Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-19

Wortprotokoll

Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich besitze und bewirtschafte Fruchtfolgeflächen. Ich besitze und bewirtschafte keine Gewächshäuser.

Was will ich mit meiner Motion erreichen? Es ist nur ein kleines Detail in der Gesetzgebung. Ich will den Verzicht auf die Kompensationspflicht beim Errichten von Gewächshäusern auf Fruchtfolgeflächen. Das tönt jetzt etwas kompliziert oder auch etwas detailliert. Wenn Sie meinen Text lesen, sehen Sie sofort, dass diese Forderung nicht grundsätzlich für alle Gewächshäuser gilt, sondern nur für Gewächshäuser zur Produktion von Nahrungsmitteln, also nicht von Blumen oder anderen Pflanzen. Sie gilt also nur für Gewächshäuser, die der Produktion von Nahrungsmitteln dienen. Und sie gilt nur dann, wenn der natürliche Boden regelmässig kultiviert und durch dieses Errichten nicht versiegelt wird. Es gibt also ganz einschränkende Bedingungen.

Als Landwirt ist mir natürlich bewusst, dass Fruchtfolgeflächen für uns Ackerbauern die wertvollste Produktionsgrundlage sind. Fruchtfolgeflächen sind ja jene Flächen, die man - einfach gesagt - bearbeitet, pflügt, auf denen man ansät, erntet und wieder pflügt. Daher ist der Schutz dieser Produktionsgrundlage eminent wichtig. Ich möchte den Schutz vor Überbauung und Zubetonierung auch nicht lockern - mit dem Zubetonieren werden Fruchtfolgeflächen ja unwiederbringlich zerstört. Hier nun kommt das Detail: Gewächshäuser zerstören diese Produktionsgrundlage nicht, im Gegenteil: Auf der gleichen Fläche kann man drei- bis viermal mehr Lebensmittel produzieren, nicht, weil es intensiver ist, sondern weil man die Witterung, die Jahreszeiten ausgleichen kann. Vielleicht wissen Sie es nicht: Ganz viele gute Bioprodukte werden in Gewächshäusern produziert - das hat nichts mit intensiver Landwirtschaft zu tun. Es ist auch kein Freibrief zum Errichten von Gewächshäusern. Alle anderen Gesetze, welche einen Wildwuchs verhindern, bleiben weiterhin in Kraft. Die Anforderungen an die Landwirtschaft werden immer grösser: Innovativ sollen wir sein, wirtschaftlich, unternehmerisch und so weiter. Aber wenn wir das tun möchten, verhindert das die aktuelle Gesetzgebung.

Die Idee mit der Kompensation von Fruchtfolgeflächen tönt im ersten Augenblick gut. Wir kennen das von den Wäldern, da wird einfach aufgeforstet, das ist relativ einfach. Aber ich frage Sie: Wollen Sie Fruchtfolgeflächen kompensieren? Im Seeland müssten wir den Bielersee aufschütten - oder was? - oder in Zürich vielleicht den Flughafen umgraben oder in Bern den Bundesplatz. Das geht einfach nicht. Daher ist diese Gesetzgebung eigentlich faktisch ein Verbot, Gewächshäuser zu errichten.

Ich zitiere noch aus der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion: Eine Expertengruppe sagt, dass "Flächen in Gewächshäusern dann an das kantonale Fruchtfolgeflächen-Kontingent angerechnet werden können sollen, wenn der Boden die Qualitätskriterien der Fruchtfolgeflächen weiterhin erfüllt". Genau das will ja mein Vorstoss.

Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.