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preparatory:AB 252018

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-09-23

Wortprotokoll

Bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde verlangt, dass die Beiträge der Krankenversicherung an die Pflegeleistungen kostenneutral festgelegt werden. Diesem Auftrag des Gesetzgebers musste das EDI vollumfänglich nachkommen. Die Höhe der Beiträge wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach Ablauf der Übergangsfrist überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Neuordnung nicht kostenneutral umgesetzt wurde. Die Pflegeheime erhielten 115 Millionen Franken zu wenig, die Krankenpflege zu Hause erhielt 32 Millionen Franken zu viel pro Jahr.

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde Kritik an der Anpassung der Beiträge geäussert. Diese Kritik wurde jedoch nicht mit Zahlen unterlegt, welche der vorgenommenen Berechnung widersprechen. Die Beiträge wurden entsprechend angepasst. Die Beiträge an die Pflegeheime wurden um 6,7 Prozent erhöht und diejenigen an die Pflege zu Hause um 3,6 Prozent gesenkt. Insgesamt beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Zukunft mit jährlich rund 83 Millionen Franken mehr an der Finanzierung der Pflegekosten.