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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-24

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-24

Wortprotokoll

Der Ihnen unterbreitete Bundesbeschluss betrifft die Genehmigung der Vereinbarung über die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (EU-Lisa). Gerne erinnere ich Sie daran, dass die Bundesversammlung 2016 die Übernahme der EU-Verordnung zur Errichtung der Agentur als Weiterentwicklung im Rahmen von Schengen/Dublin bereits genehmigt hat. Sie haben also bereits Ja gesagt dazu, dass sich die Schweiz an EU-Lisa und ihren Aktivitäten beteiligt.

EU-Lisa ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Zentralsysteme der Informatik-Grosssysteme von Schengen und Dublin verantwortlich; es geht hier also ganz wesentlich auch um Sicherheitsfragen für die Schweiz. Das umfasst im Moment das Schengener Informationssystem (SIS) - ich erinnere daran, dass wir hier sehr zahlreiche Abfragen haben, jeden Tag, und auch viele Treffer in der Schweiz -, das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac, welche eigentlich das Rückgrat der Dublin-Verordnung ist.

Die Agentur entwickelt zudem das Ein- und Ausreisesystem, das Entry-Exit-System (EES), dem Sie in der Sommersession auch bereits zugestimmt haben, wie auch das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, das[NB]European Travel Information and Authorization System (Etias). Schliesslich wird sie auch das sogenannte Interoperabilitätsvorhaben umsetzen; damit soll die Effizienz der Schengen/Dublin-Datenbanken durch ihre Vernetzung [PAGE 1772] untereinander verbessert werden. Die Agentur ist deshalb ein unverzichtbares Element der Sicherheits- und Migrationszusammenarbeit im Rahmen von Schengen und Dublin.

Die Aufgabe, die die Agentur seit Dezember 2012 ausübt, ist nicht neu. Die Verantwortung für den Betrieb und die Entwicklung der genannten Systeme lag früher bei der Europäischen Kommission; dann wurde die Agentur geschaffen, um die Erfüllung dieser Aufgabe zu professionalisieren und Synergien zu nutzen.

Die Schweiz ist schon heute in der Agentur vertreten - das vielleicht zuhanden der Minderheit. Seit 2012 verfolgt die Schweiz diese Arbeiten als Beobachterin. Sie ist an allen Systemen beteiligt, die heute von der Agentur verwaltet werden, dies zufriedenstellend und mit Erfolg.

Mit der Ihnen heute vorliegenden Vereinbarung wird die Schweiz vollständig an der Agentur EU-Lisa beteiligt. Sie ist ein notwendiges Element zur Umsetzung der EU-Lisa-Verordnung. Wie erwähnt, haben Sie der Übernahme dieser Verordnung bereits zugestimmt. Die Vereinbarung schliesst aber die Lücke, welche daraus resultiert, dass die Schweiz eben nicht EU-Mitgliedstaat ist und die entsprechenden Bestimmungen selber erlassen muss.

Die wichtigste Neuerung der Vereinbarung ist die Möglichkeit, sich umfassend an den Arbeiten der Agentur zu beteiligen. Die Schweiz erhält ein begrenztes Stimmrecht in den Organen der Agentur. Das heisst also, dass Schweizer Vertreterinnen und Vertreter sich zu sämtlichen Traktanden aktiv zu Wort melden und die Position der Schweiz vertreten können. So können sie die Entscheidfindung der Agentur in den Gremien der Agentur inhaltlich mitprägen. Bei einer begrenzten Anzahl von Traktanden erhält die Schweiz ausserdem ein Stimmrecht. Mit dieser Anerkennung des Stimmrechts wird die Rolle der Schweiz im Schengen/Dublin-System gestärkt. Gegenüber den üblichen Beteiligungsrechten ist dies ein wichtiger Fortschritt.

Ein weiteres zentrales Element der Vereinbarung betrifft die Methode zur Berechnung des Finanzbeitrags. Es war das Ziel des Bundesrates, für die Berechnung an der bestehenden Regelung des Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommens festzuhalten. Dieses Ziel konnte erreicht werden.

Die Vereinbarung bringt die folgenden konkreten Vorteile für die Praxis: Die Schweiz leistet nur Beiträge an Entwicklungs- und Betriebskosten von Informationssystemen, an denen sie sich auch tatsächlich beteiligt. Bei der Methode zur Berechnung der Schweizer Beiträge ist seit dem Beginn der Assoziierung der Schweiz an das Schengen-Abkommen keine Änderung eingetreten. Für alle bestehenden und gegebenenfalls zukünftigen Systeme wird der sogenannte Schengen-Schlüssel verwendet. Die Schweiz beteiligt sich mit einem Betrag an den Aufwendungen der Agentur, der dem Verhältnis des Schweizer BIP zum BIP aller an der Agentur beteiligten Staaten entspricht. Es gibt eine Ausnahme: Das ist der Beitrag an Eurodac. Hier wird die Beteiligung weiterhin mit einem festen Prozentsatz bestimmt.

Nun, die Vereinbarung enthält noch weitere Elemente, beispielsweise die Frage der Rechtsstellung der Agentur, die beschränkte Zuständigkeit des Gerichtshofes der Europäischen Union - allerdings nur für vertragliche Streitigkeiten oder Schiedsstreitigkeiten und Schadenersatzklagen in Bezug auf die Agentur, also nicht im Verhältnis zu den Mitgliedern der Agentur - sowie eine Konfliktlösungsklausel.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag zur Annahme des Entwurfes des Bundesbeschlusses über die Genehmigung der EU-Lisa-Zusatzvereinbarung zuzustimmen. Das gibt neue Möglichkeiten für die Schweiz, sich vollständig an den Aktivitäten und Entscheidungen der Agentur zu beteiligen. Ich bitte Sie also namens des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf den vorliegenden Entwurf des Bundesbeschlusses einzutreten.