Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-09-24
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-24
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage der Lohntransparenz. Die Lohntransparenz hat zwei Aspekte. Der erste Aspekt ist die Personengruppe. Die Kommissionsmehrheit will, dass für jede einzelne Person und nicht für eine ganze Gruppe Lohntransparenz hergestellt wird. Der zweite Aspekt betrifft die Frage, welcher Lohn publiziert wird: Ist es der konkrete Lohn einer einzelnen Person, den sie zu einem bestimmten Zeitpunkt bezieht, oder ist es der maximale Lohn, der erreicht werden kann?
In beiden Fällen will die Kommissionsmehrheit die individualisierte Fassung, d. h. konkret pro Einzelperson den aktuellen Lohn. Sie will dies aus folgendem Grund: Sie möchte dem Bundesrat die Verantwortung übertragen, dass er den Personenkreis bestimmt, z. B. im Rahmen einer Verordnung, und damit auch seine Verantwortung gegenüber diesen Unternehmen wahrnimmt. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Anträge Tschuppert und Loepfe abzulehnen.
Zum zweiten Aspekt möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Rat im März dieses Jahres beschlossen hat, im Rahmen [PAGE 1362] einer Parlamentarischen Initiative, eine Teilrevision des Obligationenrechtes durchzuführen mit dem Ziel, für die Aktiengesellschaften bzw. für deren Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung eben die individualisierte Lohnfeststellung in Form von Publikationen zu machen. Was wir für private Aktiengesellschaften verlangen, sollten wir auch für bundeseigene Unternehmen möglich machen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.