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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2019-09-24

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Sie sehen schon nach den ersten drei Rednerinnen und Rednern, wie unterschiedlich man den vorliegenden Gesetzentwurf interpretieren kann. Wenn man die Abstimmungsliste anschaut, dann scheint der Aufstand, den Sie, Herr Rutz, hier machen, allerdings etwas befremdlich. Sie gehören allen Mehrheiten an, die wir mit Minderheitsanträgen bekämpfen. Der Gesetzentwurf ist im Wesentlichen so, wie Sie es wollten, gerade dort, wo es in der Phase der Umsetzung bürokratische Verkomplizierungen gegeben hat.

Ich muss leider auch die Kommissionssprecherin und den Kommissionssprecher in einem kleinen Punkt korrigieren: Rot-Grün, die Linke, hat sich in der SPK nie die Illusion gemacht, dass wir hier im Nationalrat - zumindest im Moment, vor dem 20. Oktober - ein Datenschutzgesetz haben werden, das unseren Vorstellungen entspricht. Das war gar nie unsere Bedingung, damit wir hier mitmachen.

Wir haben schlicht und ergreifend gesagt: Wir möchten erstens keine Unterschreitung dessen, was der Bundesrat und übrigens, zumindest zu Beginn der Beratung, auch Ihre Kommission als ganz minimale Ratio Legis festgehalten haben, nämlich die Übernahme des Übereinkommens SEV 108 des Europarates. Das ist zwingend für die Schweiz.

Zweitens verlangten wir die Sicherstellung der Äquivalenz - also nicht die Übernahme der DSGVO, wie hier immer wieder behauptet wird. Das wäre überhaupt nicht im Interesse von Rot-Grün, muss ich Ihnen sagen, denn ich teile die Kritik an der DSGVO. Wir verlangten dies vielmehr auf grosses Bitten aller grossen Wirtschaftsverbände dieses Landes. Diese sagen, das Schlimmste, was ihnen geschehen könne, sei eine Verweigerung der Äquivalenz durch die Europäische Union. Dann hätten wir Einzelfallprüfungen, die dann wirklich Bürokratie bis zum Gehtnichtmehr auslösen würden.

Drittens verlangten wir eine Garantie, dass wir keine Verletzung des Schengen-Rechts haben. Das hatten wir mit der Auslagerung des ersten Teils dieses Gesetzentwurfes, den wir jetzt wieder integrieren, eigentlich bereits gewährleistet.

Viertens haben wir die bescheidene Bedingung gestellt, dass das aktuell gültige Datenschutzniveau nicht unnötig unterschritten wird.

Im Konzept der Mehrheit ist heute keine einzige dieser Bedingungen erfüllt - keine einzige! Dieses Gesetz macht so keinen Sinn. Es schafft uns Probleme mit der Europäischen Union. Es wird mit hundertprozentiger Sicherheit, wenn es so reicht, zu einer Referendumsabstimmung kommen, die nicht zu gewinnen ist, weil Sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Konsumentinnen und Konsumenten substanziell beschneiden. Und es wird dem Wirtschaftsplatz Schweiz in ganz schwerwiegender Art und Weise die Beziehungen mit anderen Unternehmen in der Europäischen Union erschweren.

Trotzdem haben wir nach der Sitzung in der Kommission intensive Gespräche führen können, mit den betroffenen Verbänden, aber auch mit einem Teil der in diesem Saal vertretenen Parteien. Wir sind bereit, im Sinne einer produktiven Diskussion heute unseren Minderheitsantrag II zurückzuziehen, dies zugunsten einer Eröffnung der Debatte.

Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen - einfach, damit von Anfang an die Transparenz gewährleistet ist -, dass die SP-Fraktion heute oder morgen dieses Gesetz ablehnen wird, wenn Sie beispielsweise daran festhalten sollten, dass in Zukunft aus der Liste der besonders schützenswerten Daten in vollem Ernst die soziale Hilfe gestrichen werden sollte und wir damit beginnen, einen Pranger für Menschen einzuführen, die Leistungen der sozialen Hilfe beziehen. Unser Wunsch ist - Kollege Jauslin und Kollegin Piller Carrard haben vorhin die strittigen Probleme erwähnt -, dass wir heute auf ein Gesetz einschwenken, das in die Richtung dieser vier Minimalbedingungen geht. Das wäre nichts anderes als das, was der Bundesrat wollte. Wenn das erfüllt sein sollte, können wir in die Differenzbereinigung mit dem Ständerat eintreten.

In diesem Sinne, im Sinne eines Vorschussvertrauensbeweises werde ich den Antrag der Minderheit II zurückziehen. Wir werden dann schauen, an welchen Punkten es uns gelingt, dieses Gesetz noch zu bereinigen.