AB 252491
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
Ich werde noch einmal zusammenfassen, und ich gehe davon aus, dass ich das kurz machen kann. Ich möchte vorausschicken, dass noch ein Auftrag an die Redaktionskommission erfolgt ist: Anstatt "Beauftragter" wird in der deutschen Fassung nachher neu überall "Edöb" stehen.
Zu Artikel 2 Absatz 1 haben wir bereits gehört: Der Antrag, der hier von der Minderheit Rutz Gregor vertreten wird, wurde in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Bei Artikel 4 Buchstabe c Ziffer 1 geht es darum, was besonders schützenswerte Daten sind. Dazu sind ja auch bereits Fragen gestellt worden. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was die Ansicht der Kommission war. Die Kommission war der Ansicht, dass gewerkschaftliche Ansichten durchaus auch politische Ansichten sind und es daher nicht noch eine zusätzliche Auflistung braucht. Der Bundesrat erachtet dies bezüglich des Angemessenheitsbeschlusses zwar als problematisch. Wir gehen jedoch davon aus, dass das durchaus verhandelbar ist. Ich möchte noch anfügen, dass in der DSGVO von einer "Gewerkschaftszugehörigkeit" und nicht von "gewerkschaftlichen Ansichten" gesprochen wird - das ist vielleicht noch ein kleiner Unterschied. Aber, wie es die Frau Bundesrätin bereits gesagt hat, es ist auch eine ideologische Frage, die wir hier diskutieren.
Zur Definition des Profilings ist Folgendes noch nicht angefügt worden: Bei Artikel 4 hat die Kommission diesen Begriff entgegen dem Entwurf des Bundesrates genau der DSGVO angepasst. Alles, was jetzt verändert würde, z. B. mit dem Einzelantrag Glättli, würde diese Definition der DSGVO also wieder über den Haufen werfen, und der Artikel müsste neu beurteilt werden.
Die Minderheit Romano - auch hier ganz kurz - möchte "genetische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren" schreiben. Das will die Mehrheit nicht. Die Kommission entschied mit 16 zu 8 Stimmen, bei der bundesrätlichen Fassung zu bleiben.
Hier muss noch angefügt werden, dass bei dieser Frage die Problematik des Forschungsstandorts Schweiz im Vorfeld und auch während der Kommissionssitzungen mit der Forschung diskutiert wurde. Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe[NB]e wurde ergänzt und neu so präzisiert, dass Forschungen, vor allem im Zusammenhang mit genetischen Daten, in der Schweiz auch weiterhin möglich sein werden.
Dann komme ich auf eine wichtige Bestimmung zu sprechen, nämlich auf Artikel 4 Buchstabe c Ziffer 6 zu den Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe. Hier ist die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen - der Ansicht, dass diese Daten keine besonders schützenswerten Personendaten mehr sein sollen. Ich möchte anfügen, dass dieser Beschluss betreffend den Angemessenheitsbeschluss und die SEV 108 nicht kritisch ist. Aber, und das ist ein wichtiger Punkt, wir fallen damit hinter das geltende Recht zurück - und wie wir in den Ausführungen der Fraktionen gehört haben, ist das ein Kriterium, das in der Gesamtabstimmung durchaus auch negative Stimmen bringen kann.
Ich bitte Sie, bei der Abstimmung genau zu überlegen, was wir am Schluss für ein Gesetz möchten oder nicht. Auf jeden Fall empfiehlt Ihnen die Mehrheit hier, ihr zu folgen. Einzelne Parteien sind hier bereits umgeschwenkt.
Dann noch zur Problematik von Artikel 5 Absatz 3: Es wurde bereits ausgeführt, dass der Antrag Glättli in der Kommission mit 11 zu 7 Stimmen abgelehnt wurde. Darauf muss ich nicht genauer hinweisen.
Bei Artikel 5 Absatz 5 geht es darum, dass die Minderheit Flach - gemäss Bundesrat - keine zusätzliche Beurteilung der Angemessenheit wünscht. Die Kommission entschied mit 13 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die bundesrätliche Fassung bezüglich Personendatenbearbeitung zu ergänzen ist.
Dann komme ich zum Schluss, und das ist eigentlich der wichtigste Teil: In Artikel 5 Absätze 6 und 7 geht es um diese Profiling-Geschichte. Der gutgemeinte Einzelantrag Glättli wurde in der Kommission nicht diskutiert, aber im Vorfeld hat man gesehen, dass es noch Brücken braucht. Jetzt ist die Frage: Wollen wir die Brücke sozusagen mit einem Hüftschuss machen, indem wir kurzfristig einen Einzelantrag annehmen, der noch unvollständig sein könnte und durchaus im Zweitrat noch Präzisierungen bedürfte? Wir möchten als Kommission keine Wertung abgeben, obwohl der Bundesrat hier eine Zustimmung empfiehlt. Der von der Minderheit IV (Glättli) aufgenommene Antrag mit dem Konzept 1 wurde in der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt. Es war ein bisschen anders gelagert, aber auch dort ging es um die Idee eines anderen Konzeptes. Bei dieser Frage ist wirklich der Zweitrat, der Ständerat, noch einmal gefordert, die Definition Profiling genau zu beurteilen.
Die Kommission entschied mit 13 zu 9 Stimmen. Wir empfehlen Ihnen, bei diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.