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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-09-24

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Ich spreche hier zu Block 2 und gleich auch zum Minderheitsantrag Jauslin. Wie der Vorredner aus meiner Fraktion bereits gesagt hat, misst die FDP-Liberale Fraktion diesem Gesetz grosse Bedeutung bei: Wir sind unbedingt daran interessiert, das Gesetz morgen zuhanden der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zu verabschieden.

Datenschutz ist ein grundsätzlich liberales Anliegen, bei dem es um Persönlichkeitsrechte geht. Zudem stellt ein mit den europäischen Standards gleichwertiges Datenschutzrecht ohne Swiss Finish aus unserer Sicht eine Notwendigkeit dar, denn die Datenflüsse sind grenzüberschreitend. Insellösungen sind vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

An diesen Grundsätzen orientieren wir uns auch bei Block 2. Wir werden daher in der Regel der Mehrheit der Kommission folgen. Bei gewissen Bestimmungen werden wir allerdings im Sinne einer tragfähigen Mehrheitslösung von unseren [PAGE 1800] Positionen in der Kommission abweichen und auf die Minderheitsanträge einschwenken respektive wieder auf die bundesrätliche Fassung zurückkommen. Ich werde im Folgenden nicht auf jeden Artikel einzeln eingehen, sondern mich auf die aus unserer Sicht wichtigen Artikel respektive auf diejenigen beschränken, bei denen wir im Interesse einer tragfähigen Lösung einen Kompromiss eingehen werden.

Einem ersten solchen Kompromiss im Sinne einer möglichst breitabgestützten, mehrheitsfähigen, mit den europäischen Standards kompatiblen Lösung begegnen wir in Artikel 11. Bei Artikel 11 unterstützen wir bei Absatz 4 zunächst die Mehrheit und dann bei Absatz 5 die neu eingereichten Einzelanträge Jauslin und Romano. Es geht hier um Ausnahmen von der Pflicht, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen. Die Fassung des Bundesrates sieht mögliche Ausnahmen für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Die Mehrheit der Kommission hat die Möglichkeit für Ausnahmen auf Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern ausgedehnt. Während die Fassung des Bundesrates im Vergleich zur DSGVO zu restriktiv ausgestaltet ist, unterschreitet die Fassung der Mehrheit den EU-Standard, der Ausnahmen für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorsieht. Die Einzelanträge Jauslin und Romano korrigieren sowohl den bundesrätlichen Swiss Finish wie auch die etwas überschiessende Fassung der Mehrheit.

Im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung bitten wir Sie darum um Zustimmung zu den Einzelanträgen Jauslin und Romano.

Bei Artikel 14 Absatz 2 wird die FDP-Liberale Fraktion der Minderheit entgegenkommen und der Fassung des Bundesrates zustimmen. Es geht hier um die Bekanntgabe von Daten ins Ausland. Die Mehrheit der Kommission will Absatz 2 gänzlich streichen, weil es hier um die Kontrolle von Auslandbekanntgaben durch den Edöb geht. Unsere anfänglichen Bedenken, wonach die Bestimmung zu unverhältnismässigen Aufwänden aufseiten der Unternehmen führen wird, konnten mittlerweile ausgeräumt werden. Wir unterstützen die Fassung des Bundesrates, weil die Bestimmung erstens nur in Ausnahmefällen der Auslandbekanntgabe greift und weil die Bestimmung zweitens keine Pflichtmeldung, sondern nur eine Meldung auf Anfrage vorsieht.

Bei Artikel 17 bitten wir Sie, bei Absatz 4 die Minderheit Jauslin zu unterstützen. Aus unserer Sicht ist diese Bestimmung, wonach bei einer Auslandbekanntgabe der betroffenen Person auch der Staat oder das internationale Organ bekanntgegeben werden muss, unverhältnismässig. Während der Nutzen dieser Information für die betroffene Person gering ist, dürfte sich die Umsetzung in der Praxis als kompliziert und aufwendig erweisen. Daher bitten wir Sie, der Streichung zuzustimmen.

In Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a unterstützen wir die Minderheit Flach und gehen damit auf die Fassung des Bundesrates zurück.

Entscheidender als Buchstabe a ist Buchstabe e im gleichen Absatz. Hier sprechen wir uns für die Mehrheit aus, um unverhältnismässig hohe Aufwände zu verhindern. Anstelle von unverhältnismässigen Aufwänden ist ein risikobasierter Ansatz zu wählen, der dann greift, wenn tatsächlich ein hohes Risiko für die betroffene Person besteht.

Zum Abschluss von Block 2 geht es um eine aus unserer Sicht zentrale Bestimmung; ich spreche von Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe c. Es geht hier um die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte. Die Mehrheit der SPK-NR, der wir angehören, ist der Ansicht, dass es hier ein Konzernprivileg braucht, damit die Konzerne bei der Weitergabe von Personendaten innerhalb des Konzerns nicht benachteiligt werden. Wir regen an, dass die Kommission des Zweitrates die Frage der konzerninternen Weitergabe von Daten noch einmal vertieft prüfen möge. Allenfalls kann sie hier noch eine bessere, differenziertere Lösung finden. Aber die aktuelle Fassung des Bundesrates lehnen wir ab. Wir bitten Sie um Zustimmung zur Fassung der Mehrheit der SPK-NR.

Wo ich nichts anderes erwähnt habe, folgen wir stets der Mehrheit.