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Hegglin Peter · Ständerat · 2019-09-24

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Unsere WAK empfiehlt die Standesinitiativen aus den Kantonen Jura, Freiburg und Genf zur Ablehnung. Damit dürften die wiederholten Forderungen nach einer Wiedereinführung von staatlichen Milchmengenregelungen definitiv vom Tisch sein. Gleichzeitig will die WAK mit ihrer Motion aber den Bundesrat beauftragen, bei der Branchenorganisation Milch auf Änderungen des Standardmilchkaufvertrages einzuwirken. Als Präsident dieser Branchenorganisation nehme ich kurz Stellung zum Vorstoss.

Wo liegt der tiefere Grund für diese Begehren? 2009 hat der Bund die staatliche Milchkontingentierung abgeschafft, und der Marktzugang für ausländische Milchprodukte wurde weitgehend liberalisiert. Damit ist der Milchbereich von allen Sektoren der Landwirtschaft am meisten den internationalen Marktkräften und Preisentwicklungen ausgesetzt. Dies führte und führt auch künftig zu einem starken Druck auf die Milchpreise. Durch die guten klimatischen und topografischen Bedingungen hat die Milchproduktion in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert, was zu einer Überversorgung führt. Aufgrund der offenen Grenze werden Milchprodukte im Umfang von 440 Millionen Kilo pro Jahr importiert, und im Gegenzug sollten deshalb rund 850 Millionen Kilo verarbeitete Produkte ausgeführt werden können, um Nachfrage und Angebot auszugleichen. Diese Menge entspricht fast einem Drittel der gesamten Inlandproduktion. Weiter ist die Milchproduktion starken saisonalen Schwankungen unterworfen. Im Frühjahr liegt die Milchproduktion in der Regel über der Nachfrage, was zu notwendigen Verwertungsmassnahmen führen kann, um Preiseinbrüche zu vermeiden. Unter diesen schwierigen Voraussetzungen bezweckt die Branchenorganisation Milch die Stärkung der Wirtschaftlichkeit durch Erhalt und Förderung der Wertschöpfung und der Marktanteile in den in- und ausländischen Märkten.

Wie wollen wir das bewerkstelligen? Wir wollen das mit dem vorhin schon genannten Standardmilchkaufvertrag, der Segmentierung, dem Fonds Rohstoffverbilligung und neuerdings eben auch mit der erfolgreichen Lancierung des Grünen Teppichs tun. Ihre Leistungen können sich durchaus sehen lassen, liegt der durchschnittliche Schweizer Milchpreis doch rund 20 Rappen über dem EU-Preis. Dank der Lancierung des Grünen Teppichs werden die Produzentinnen und[NB]Produzenten künftig 3 Rappen mehr für die Milch aus dem A-Segment erhalten. Dies sollte auch zugesichert sein. Gemäss dem, was der Vorredner gesagt hat, gab es bei der Einführung sicher grosse Diskussionen - aber gemäss meinen Rückmeldungen tragen alle Partner diesen Grünen Teppich mit und sollten eben auch diese 3 Rappen mehr vergüten.

Der Bundesrat hat am 15. November den von den Delegierten der Branchenorganisation Milch definierten Milchkaufvertrag bis Ende Dezember 2021 allgemeinverbindlich erklärt. Mit den Milchlieferanten sind demzufolge Jahresverträge über A-, B- und allfällige C-Milch zu vereinbaren. Bis zum 20. des laufenden Monats sind dann die Konditionen für den Milchkauf des folgenden Monats dem Produzenten für jedes Segment mitzuteilen. Die Milchkaufbedingungen sind somit im Vormonat bekannt, und die C-Milch ist bekanntlich freiwillig. Wichtige Teile der WAK-Motion sind also bereits erfüllt.

Die WAK will nun ergänzend, dass die Preis- und Mengenbedingungen schon drei Monate im Voraus definiert sind. Eine längere Preisbindung hat aber nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Gerade in steigenden Märkten würden Preise länger auf tieferem Niveau verharren. Bisher haben sich unsere Mitglieder negativ zu längeren Fristen geäussert. Den Antrag, eine längere Preis- und Mengenbindung zu prüfen, werden wir bei der Überprüfung des aktuell geltenden Standardvertrags aber sicher aufnehmen. Abschliessend werden unsere hundert Delegierten - diese sind paritätisch zusammengesetzt aus 50 Prozent Bauernvertretern und 50 Prozent Vertretern von Arbeitern und Handel - darüber bestimmen.

Eher problematisch finde ich die Forderung, auch die B-Milch freiwillig zu erklären. In langen Verhandlungen haben die Mitglieder der Branchenorganisation Milch mit[NB]der[NB]Segmentierung ein funktionierendes System mit den A-, B- und C-Segmenten geschaffen. Dieses System ist auf die teilliberalisierten Marktbedingungen ausgerichtet. Es wird überprüft, bei Verstössen sanktioniert und funktioniert [PAGE 886] grundsätzlich gut. Das A-Milch-Segment ist geschützt und gestützt, das B-Milch-Segment hat keinen Grenzschutz, die C-Milch ist zur Regulierung bei saisonalen Übermengen. Demzufolge hat die A-Milch den höchsten Preiswert.

Momentan liegt der Richtpreis für A-Milch bei 71 Rappen, für B-Milch bei 51 Rappen und für C-Milch bei 27 Rappen, auf Weltmarktniveau. Die C-Milch ist heute schon freiwillig. Aktuell liegen die gehandelten Mengen auch unter einem Prozent und sind vernachlässigbar. Bauern, die eine andere Verwertungsmöglichkeit haben, können diese Milch zurückbehalten und zum Beispiel damit Kälber mästen. Wenn jetzt auch die Lieferung von B-Milch freiwillig sein sollte, würde ein Kernelement dieser Lösung infrage gestellt. B-Produkte haben aufgrund des fehlenden Grenzschutzes eben einen grösseren Preisdruck, und die Produzentenpreise sind folglich tiefer.

In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat die Motion mit einer ähnlichen Begründung ab. Sollten Sie - davon muss ich ausgehen - die Motion annehmen, erwarte ich vom Bundesrat zuerst eine vertiefte Analyse der heutigen Marktsituation und deren Auswirkungen, bevor er uns zur Anpassung drängen sollte. Wir im Vorstand überprüfen aber immer wieder die Segmentierung und deren Wirkung. In diesen periodischen Diskussionen haben wir schon oft über die Anpassung der Segmentierung befunden und würden dieses Anliegen auch entsprechend einfliessen lassen. Die Delegiertenversammlung würde dann einen entsprechenden Beschluss fassen.

Ich erwähne aber zusätzlich zu den zwei in der Motion aufgeworfenen Punkten noch einen anderen Punkt, bei dem ich einen dringenden Handlungsbedarf sehe. Dieser Vorschlag würde den Milchbauern denn auch tatsächlich einen Mehrwert bringen. Es geht nämlich um die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestpreise für verkäste Milch. Eine entsprechende Bestimmung ist in unserem Reglement zum Standardvertrag und zur Segmentierung enthalten. Käse produzierende Betriebe müssen für ihren Milcheinkauf einen Mindestpreis zahlen. Dieser Mindestpreis setzt sich aus dem EU-Milchpreis und der Verkäsungszulage zusammen. Er hat zum Zweck, dass die Verkäsungszulage nicht für Billigexporte missbraucht werden kann. Den entsprechenden Passus hat der Bundesrat aber aus seiner bestehenden Allgemeinverbindlicherklärung wieder gestrichen. Der Mindestpreis kann deshalb bei Nichtmitgliedern nicht kontrolliert werden, obwohl dies sehr wichtig wäre. Dieser Mindestpreis ist für den Milchpreis deshalb so wichtig, weil die Branchenorganisation Milch damit sicherstellt, dass verkäste Milch wirklich von der Verkäsungszulage profitiert, und verhindert, dass Käser mit Billigmilch plus Verkäsungszulage Käse zu Dumpingpreisen exportieren und so den Milch- und Käsemarkt mithilfe von Staatsgeldern torpedieren.

Die Mitglieder der Branchenorganisation Milch und die über den Verband der gewerblichen Käser, also die Fromarte, verbundenen indirekten Mitglieder können wir über ihr Reglement kontrollieren. Bei Nichtmitgliedern - davon gibt es ein Dutzend - fehlt aber die Handhabe. Wir machen uns Sorgen, dass diese Lücke im staatlichen Reglement genutzt wird, indem sich einige Akteure einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und vor allem im Frühjahr mit billiger Milch und Billigkäse Märkte bedienen. Das führt zu einem unnötigen Druck im Käse- und Milchmarkt.

Ich mache Ihnen beliebt, sehr geehrter Herr Bundesrat, diese Hinweise aufzunehmen und bei der weiteren Bearbeitung der Motion einfliessen zu lassen.