Baumann Isidor · Ständerat · 2019-09-24
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
Es sind, wie angesprochen, vier Geschäfte: Es sind drei Standesinitiativen und die Kommissionsmotion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben.
Zur Ausgangslage: Wir haben am 6. Juni 2018 im Rat allen drei Standesinitiativen keine Folge gegeben. Wir haben diese Initiativen einerseits aus der Feststellung heraus abgelehnt, dass es dadurch Eingriffe in die Allgemeinverbindlichkeit der Milchkaufverträge gäbe, und andererseits, weil Gesetzesanpassungen verlangt würden. Der Nationalrat hat dann aber mit rund 90 zu 70 Stimmen allen drei Standesinitiativen Folge gegeben, weshalb wir wieder am Zug sind.
Ihre Kommission hat die drei Initiativen noch einmal beraten und ist an ihrem Beschluss hängengeblieben; mit anderen Worten: Sie sieht eigentlich keinen Grund für ein Entgegenkommen gegenüber dem Nationalrat. Wir lehnen die drei Initiativen nach wie vor ab, haben aber basierend auf der Feststellung, dass es einen gewissen Handlungsbedarf gibt, eine Kommissionsmotion eingereicht. Sie können der Kommissionsmotion entnehmen, dass es darum geht, dass der Bundesrat Einfluss auf die künftigen Vertragsregelungen nimmt. Das heisst, dass der Bundesrat auf die Allgemeinverbindlichkeit Einfluss nimmt, wie die Verträge im Jahr 2021 - so lange gilt jetzt noch die aktuelle Allgemeinverbindlichkeit - angepasst werden sollten.
Im Wesentlichen geht es darum, dass man diese Verträge künftig nicht mehr am 20. des letzten Monats abschliesst, bevor der neue Milchpreis gilt bzw. bevor der neue Vertrag zum Tragen kommt, sondern dass man sie mindestens einen Monat vorher abschliessen sollte. Zudem sollte sich die Verbindlichkeit in diesem Vertrag nicht auf einen Monat beschränken, [PAGE 885] sondern mindestens drei Monate Gültigkeit haben. Warum? Die Überlegung der Kommission ist im Speziellen damit begründet, dass die Produzenten und schlussendlich auch die Verarbeiter eine gewisse Verlässlichkeit brauchen, um erstens in der Produktion und zweitens in der Verarbeitung auch planerisch vorgehen zu können und um einerseits zu wissen, wie die mittelfristige Lieferung aussieht, und andererseits, mit welchem Preis gerechnet werden kann.
Das Ziel aus Sicht der Motion ist, dass man die Wertschöpfung stärken kann, insbesondere, indem zu einem verlässlichen, länger verbindlichen Preis möglicherweise weniger Milch geliefert wird, diese dafür aber zu einem vernünftigen Preis. Denn niemand ist in der Segmentierung A, B und C mit der C-Milch glücklich. Die C-Milch ist einerseits ein Defizitgeschäft - so darf man es sagen - für die Produzenten und andererseits eine grosse Herausforderung für die Verarbeiter, wenn man sich mit dieser C-Milch am internationalen Markt überhaupt beteiligen will.
Aufgrund dieser Überlegungen ist die Motion ein wichtiger Hinweis an den Bundesrat, wo er seinen Einfluss geltend machen sollte. Wenn Sie aber die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion lesen, dann stellen Sie fest, dass sie etwa der Stellungnahme entspricht, die er schon zu den drei Standesinitiativen abgegeben hatte. Er sieht das Problem, sieht sich aber nicht in der Pflicht, etwas zu tun. Er verweist dann auf die Branchenorganisation Milch, bedauert aber, dass diese Branchenorganisation Milch ihre Verträge zum Teil nur schwammig umsetzt bzw. ein Problem mit der Verlässlichkeit besteht, und er bedauert auch - das wurde insbesondere durch Verwaltungsvertreter in der Kommissionsdiskussion mehrmals zum Ausdruck gebracht -, dass sich einzelne Milchkäufer nicht an die vertraglichen Abmachungen halten.
Ein gutes Beispiel dafür ist, dass man jetzt das Ziel hat, mit einer grünen Linie ganz spezifische Milch anzunehmen, zu vermarkten und damit eine höhere Wertschöpfung zu erzielen. Für diese Milch sollten zugunsten der Produzenten 3 Rappen mehr bezahlt werden. Jetzt beginnt man aber leider, und das ist nicht nachvollziehbar, mit einer Senkung um 3 Rappen. Mit anderen Worten: Man senkt den Milchpreis jetzt um 3 Rappen, damit man dann als Zuschlag unter dem neuen Titel 3 Rappen mehr bezahlen kann, was in der Summe bedeutet, dass der gleiche Preis für Milch bezahlt wird, die aufgrund anderer Vorgaben gemäss der grünen Linie produziert werden muss. Das ist nicht das Ziel der grünen Linie, das ist nicht das Ziel der Wertschöpfung, und das nutzen einige Verarbeiter aus. Ich betone: Es sind Einzelne; andere halten sich an diese Regel.
Wenn Sie diese Motion annehmen, was Ihnen die Kommission empfiehlt, dann muss es nicht zwingend so sein, dass der Bundesrat aktiv eingreift. Es kann auch sein - das ist die grosse Hoffnung -, dass die Branchenorganisation Milch aufgrund der Signale und der Feststellungen des Parlamentes, sprich der Politik, diesen Pendenzen, die immer und immer wieder in den Medien aufgegriffen werden, die immer und immer wieder zu politischen Vorstössen führen, sensibler begegnet und die künftigen Verträge in Richtung der Motion anpasst. In diesem Sinne erachtet die Kommission es als Pflicht, den Bundesrat mit dieser Motion so zu beauftragen.
Wenn Sie diese Motion annehmen, wovon ich ausgehe, da kein anderer Antrag vorliegt und die Begründung des Bundesrates kaum stärker ist als die Begründung der Kommission, dann sind Sie auch Brückenbauer gegenüber dem Nationalrat. Damit kann der Nationalrat die drei Standesinitiativen wie unser Rat auch ablehnen, und er hat mit dieser Motion die Alternative, spätestens 2020/21 bessere Vertragsregeln zu erwirken. Es geht um Vertragsregeln, bei denen Lieferanten und Verarbeiter und ganz am Schluss auch die Konsumenten davon ausgehen können, dass sich die Organisationen gefunden haben, dass die Verlässlichkeit nachhaltig ist und dass die Planungssicherheit in der Zukunft für jeden einzelnen Betrieb höher sein wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.