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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-25

Wortprotokoll

Zuerst besten Dank Herrn Ständerat Zanetti für das Vertrauen in den Bundesrat. Sie trauen dem Bundesrat wirklich viel zu, besten Dank. Ich denke, die Aussagen von Herrn Ständerat Luginbühl sind sehr gut nachvollziehbar. Wenn man sich beim Bau, bei der Errichtung, bei einer Erweiterung oder Änderung möglichst früh überlegt, welches die Auswirkungen sind, kann man viel Schaden und Frustration vermeiden; das betrifft auch das, was Sie gesagt haben, Herr Ständerat Föhn. Es ist ja häufig so: Wenn man am Schluss des Prozesses dann plötzlich zurückgeschickt wird, ist das sehr frustrierend. Wenn man hingegen von Anfang an schaut, was überhaupt möglich ist und was die Auswirkungen sind, kann man Dinge bereits regeln, bevor man in der Planung schon weit fortgeschritten ist.

Der Bundesrat ist trotzdem skeptisch in Bezug auf diesen Vorschlag Ihrer Kommissionsmehrheit. Warum? Sie haben in Artikel 7a wie gesagt ja den Grundsatz zur Verminderung von Treibhausgasemissionen bei neuen Anlagen oder auch bei Änderungen von bestehenden Anlagen festgelegt. Das ist ein gutes Konzept, das unterstützt der Bundesrat. Hingegen geht das Konzept hier bei den Artikeln 17b und folgende doch etwas weiter, indem man beispielsweise sagt, man müsse auch die Emissionen beim Bau, bei den Vorleistungen und beim Betrieb mit einbeziehen, nicht nur einfach die unmittelbaren Emissionen, die bei der Errichtung oder bei der Erweiterung entstehen.

Wir haben hier auch unter Umständen - man müsste es abklären - methodische Schwierigkeiten. Man müsste dann bei einem Einkaufszentrum schon auch sagen, wie denn der Verkehr aussieht und welche CO2-Emissionen durch diesen Verkehr freigesetzt werden. Wir haben die Schwierigkeit - ich sage nicht, dass es unlösbar ist, aber ich möchte Sie auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen -, dass der Begriff der Anlage im Umweltschutzgesetz ein anderer ist als im CO2-Gesetz. Man müsste also noch einmal abklären, wie man den Anlagebegriff im Umweltschutzgesetz in Übereinstimmung bringen kann mit dem Anlagebegriff im CO2-Gesetz. Das müsste man sonst sicher nochmals anschauen und allenfalls auch neu definieren.

Ich denke, die Überlegungen sind sehr gut nachvollziehbar. Alles, was man tun kann, damit man die Dinge bereits am Anfang eines Prozesses überprüft und anschaut, ist gut; Herr Ständerat Luginbühl hat das auch gesagt. Wenn es eine Bewilligung ist und nicht verschiedene Bewilligungen - das werfen Sie ja jeweils den Behörden vor, wenn man zu verschiedenen Behörden gehen muss! -, ist das der Vorteil dieser UVP-Prüfung.

Wir sehen hier aber doch ein paar methodische, allenfalls auch Definitionsschwierigkeiten und sind deshalb skeptisch. [PAGE 896] Ich würde Ihnen empfehlen, die Minderheit Fässler Daniel zu unterstützen.

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