Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-25
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, wie es Herr Ständerat Schmid ausgeführt hat: Wir haben hier drei Möglichkeiten, und der Bundesrat liegt schön in der Mitte. Aber vielleicht zuerst dazu, wieso wir diese Vorschläge überhaupt gemacht haben und warum sie so wichtig sind. Die Frage ist hier: Unter welchen Voraussetzungen können sich Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen von der CO2-Abgabe befreien, bekommen aber trotzdem die CO2-Abgabe zurückerstattet?
Was sicher nicht geht, ist, dass man eine Gratisbefreiung macht. Das wäre gegenüber allen anderen ungerecht, auch in Bezug auf alle anderen Unternehmen, die sich befreien können. Befreien tönt ja immer so positiv, aber das geht ja nur mit einer Verminderungsverpflichtung. Der Bundesrat hat hier vorgesehen, dass man eine teilweise oder eine volle Rückerstattung vorsehen kann; dies aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ihre Kommission, so habe ich es in Erinnerung, hat sich dazu in der Diskussion etwas überlegt. Die Frage ist schon, wie man diese Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen fördern will. Es geht um die Möglichkeit der ganzen, der vollen Rückerstattung. Ihre Kommissionsmehrheit ist zum Schluss gekommen: eine teilweise Rückerstattung - ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Aber eine volle Rückerstattung ist schwer zu begründen. Es wird hier nach wie vor CO2 ausgestossen.
Was nicht geht, ist die Minderheit Schmid Martin mit der vollen Rückerstattung. Sie macht wirklich keine Differenzierung mehr. Man kann die Voraussetzungen voll oder teilweise erfüllen. Wir sind deshalb der Meinung, dass es zu weit geht, hier nun einfach eine volle Rückerstattung ins Gesetz zu schreiben. Der Bundesrat hat Ihnen einen guten Mittelweg aufgezeigt, indem man sagt, es wird "ganz oder teilweise zurückerstattet"; so kann man es differenziert tun. Die Bedingungen sind hier festgeschrieben. Damit lassen Sie die Möglichkeit einer vollen Rückerstattung zwar offen. Diese wird, muss ich Ihnen sagen, eher die Ausnahme sein. Aber ich denke, die Möglichkeit bleibt nach wie vor bestehen.
In diesem Sinne würde ich Sie hier bitten, dem Bundesrat zu folgen und sonst Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.