Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-25

Wortprotokoll

Zuerst vielleicht eine Bemerkung, die wichtig ist und auf die Herr Ständerat Luginbühl bereits hingewiesen hat: Wir sprechen bei diesen Preisaufschlägen von Maximalbeträgen. Wenn Sie die heutige Situation anschauen, dann haben wir heute ein Maximum von 5 Rappen, effektiv beträgt der Aufschlag aber 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff. Das zeigt, dass der Maximalbetrag nicht automatisch ausgeschöpft wird - dieser Beweis ist heute erbracht.

Nun, von wem hängt der Preisaufschlag eigentlich ab? Es ist ja nicht der Bundesrat, der Preisaufschläge beschliesst, sondern - das wurde vorhin noch einmal vom Kommissionssprecher korrekt betont - es sind die Privaten, die Treibstoffimporteure, die die Preisaufschläge machen. Es ist wichtig, dass wir uns hier darüber unterhalten. Ich bin froh, dass Sie ausführlich darüber diskutiert haben, weil die soziale Frage, die Stadt-Land-Frage, die Frage, wie viel man hier der Bevölkerung zumutet, kommen wird. Diese Fragen werden auch in einer Abstimmung alle kommen, und das zu Recht. Aber hier, beim maximalen Preisaufschlag, muss man einfach sagen, dass das die Treibstoffimporteure in der Hand haben. Das ist nicht vorgegeben. Da kommt also weder ein Bundesrat noch sonst irgendeine Instanz und sagt: "Jetzt beträgt der Treibstoffaufschlag 5 oder 10 oder sonst wie viele Rappen", sondern es sind die Treibstoffimporteure, die es in der Hand haben, ob es überhaupt zu einem solchen Aufschlag kommt! Wie gesagt, jetzt liegt der Preisaufschlag bei 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff, und ob der Maximalbeitrag ausgeschöpft wird bzw. wie hoch der Preisaufschlag ist, liegt bei den Treibstoffimporteuren.

Heute ist jedes zweite neu verkaufte Auto ein 4x4 - Herr Ständerat Rieder hat den Finger schon auf einen wunden Punkt gelegt. Und ich habe es Ihnen auch beim Eintreten gesagt: Schauen Sie sich einmal die Autowerbung an! Es ist schon ein wenig widersprüchlich, wenn die Importeure den Leuten nur die benzinintensivsten Autos anpreisen und dann noch sagen: "Passt auf, die böse Politik bestraft euch dann noch mit hohen Benzinpreisen." Wir sprechen ja gerne von Selbstverantwortung; es gibt auch hier eine Selbstverantwortung! Das gilt natürlich auch für die Autokäufer, aber wenn ich mir die Zeitungen anschaue - ich sage es noch einmal -, dann könnten die Importeure doch auch Werbung für Elektroautos machen. Sie könnten auch Elektroautos verkaufen, dann gäbe es überhaupt keinen Aufschlag, im Gegenteil. Auch diejenigen, die unserer Bevölkerung sagen, was es auf dem Markt gibt, was es zu kaufen gibt, haben eine Verantwortung. Einfach mit Preisaufschlägen zu drohen, damit sie dieses Gesetz bodigen können, das ist keine ehrliche Haltung. Wir haben alle eine Verantwortung, etwas zum Kampf gegen die Klimaerwärmung beizutragen, auch die Autoimporteure. Wenn Sie hier einen maximalen Preisaufschlag festlegen, dann haben diese es wesentlich in der Hand, ob es überhaupt zu einem Preisaufschlag kommt oder nicht.

Nun, jetzt vielleicht eher noch zur Frage von Herrn Ständerat Germann: Was ist der Unterschied zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem, was Ihre Kommission jetzt vorschlägt? Auch der Bundesrat hat ja hier diese Möglichkeit vorgesehen. Ihre Kommission sagt nur auch noch, was sie ab 2025 vorsieht. Jetzt kann man sagen, das ist korrekt und transparent, wenn man sagt, wie es weitergeht, oder man kann sagen, man solle doch bitte nicht so weit und nur bis 2024 denken. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Sie haben in Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b bereits[NB]entschieden, dass Sie für die Zeit nach 2025 auch eine Aussage machen wollen. Ich finde das transparent; dann wissen die Leute, was jetzt gilt und was später gilt. Sie kaufen auch nicht jeden Tag ein Auto. Ihre Kommissionsmehrheit hat dann aber noch hineingeschrieben, es solle eine langfristige Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden. Also ich denke, Ihre Kommission hat sich sehr wohl überlegt, dass diese Frage auch in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eine Relevanz haben soll. Das ist der Unterschied zu dem, was der Bundesrat vorschlägt.

Ich kann im Sinne des Bundesrates diese Kommissionsmehrheit unterstützen. Noch einmal: Der Bundesrat hat ja seine Klimaziele angepasst. Er hat sie verschärft, und er ist sich bewusst, dass man dann natürlich nicht einfach stillsitzen und sagen kann: Es bleibt alles beim Alten, aber wir verschärfen das Ziel. Ich glaube, da ist sich der Bundesrat sehr wohl bewusst, dass wir dann bei den Massnahmen auch entsprechend vorwärtsmachen müssen.

Ich komme jetzt noch zum Minderheitsantrag Schmid Martin. Es gibt hier zwei Unterschiede. Sie sagen, Sie wollen diese höchstens 10 Rappen, und machen keine Aussage darüber, dass der Maximalbetrag später erhöht werden kann. Das ist eine Haltung; da kann man offen sein.

Zum zweiten Satz, den Sie eingefügt haben - "Dieser Betrag deckt sämtliche Kompensationskosten im Treibstoffbereich" - muss ich Ihnen hingegen Folgendes sagen: Ich habe gut zugehört, was Sie ganz genau damit meinen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sagen Sie: Ja, wir nehmen dann die anderen Kompensationen aus der Mineralölsteuerbefreiung auch noch und rechnen das alles dazu. Das geht rechtlich nicht, das muss ich Ihnen sagen. Sie können nicht im CO2-Gesetz sozusagen durch die Hintertür eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes beschliessen. Bei der Kompensationspflicht im Bereich Mineralölsteuer und im Bereich der Treibstoffimporteure handelt es sich um zwei völlig verschiedene Dinge. Das eine betrifft die Privaten. Ich sage es noch einmal: Hier sind es die Privaten, die kompensationspflichtig sind. Bei der Mineralölsteuerbefreiung ist es der Staat bzw. der Bund, der sagt, wie das umgeschlagen wird. Das können Sie nicht zusammennehmen.

Ich würde Sie sowieso bitten, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen. Aber was im Minderheitsantrag im zweiten Satz steht, ist rechtlich gar nicht möglich.