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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Die Artikel 27 bis und mit 29 können wir als Block nehmen.

Sie sehen auf Seite 24 der deutschen Fahne, dass die Kommission eine Anpassung in Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b vorgenommen hat. Unsere Kommission hat sich mit 11 zu[NB]1 Stimmen dafür entschieden. Mit dieser Bestimmung wird die inländische Kompensationspflicht gegenüber dem Entwurf des Bundesrates ab 2025 auf mindestens 20 Prozent erhöht und die Wirtschaftlichkeit explizit mit einbezogen. Zusammen mit den weiteren Entscheiden der Kommission in den Artikeln 27 und 29 ist dieses Ziel erreichbar. Hier liegt die Sanktion bei 320 Franken pro Tonne CO2, und der maximale Kompensationsaufschlag in der Tanksäule liegt bei 10 respektive 12 Rappen. Ich betone hier gerne, dass die Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden muss, wie es bei Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b ausgewiesen ist.

Zu Artikel 27 Absatz 3bis: Während sich der Entwurf des Bundesrates bei der Kompensation im Bereich des Verkehrs auf erneuerbare Treibstoffe konzentriert, will unsere Kommission auch die Elektroflotten und die Ladeinfrastruktur berücksichtigen und schlägt deshalb als Ergänzung Absatz 3bis vor. Hier hebe ich hervor, dass die Förderung der Elektrifizierung des Strassenverkehrs mit nachweislich erneuerbarem Strom, der Entwicklung alternativer Antriebskonzepte und der Gewinnung CO2-neutraler nachhaltiger Antriebsenergie berücksichtigt wird. Diese Formulierung ermöglicht es der Privatwirtschaft, intelligente und flexible Massnahmen zur Steigerung von E-Antrieben zu schaffen. Damit muss der Bund nicht selbst Förderinstrumente schaffen, die bei Inkrafttreten schon wieder veraltet wären.

Elektromobilitätsmassnahmen sorgen im Gegensatz zum Import von ausländischen Biotreibstoffen zu Investitionen, Innovation und Wertschöpfung in der Schweiz. Wie bei allen Klimaschutzprojekten im Rahmen dieser Treibstoffkompensation werden keine staatlichen Projekte durchgeführt, sondern private Projekte nach dem Vorbild der Stiftung Klimarappen respektive der Stiftung Klik der Treibstoffimporteure unterstützt.

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität am Wohn- und Arbeitsort besteht in der Schweiz Handlungsbedarf. Private Initiativen sind vorhanden. Gleichzeitig wird die Stiftung Klik gezwungen, auch Massnahmen im Verkehrssektor zu ergreifen, wo der Handlungsbedarf am grössten ist.

Die Kommission hat die Formulierung bewusst technologieneutral verfasst, sodass auch erneuerbare und synthetische Treibstoffe profitieren können. Diese Änderung wurde mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

In Absatz 3ter geht es um die Deckelung der Aufschläge auf Treibstoffpreise. Die Kommission hat mit 11 zu 1 Stimmen [PAGE 898] bei 1 Enthaltung entschieden, dass der Aufschlag auf Treibstoffe für die Kompensation gemäss Artikel 2 bis 2024 höchstens 10 Rappen pro Liter Treibstoff und ab dem Jahr 2025 höchstens 12 Rappen pro Liter Treibstoff betragen soll, und fügt an: "Wenn die wirtschaftliche Notwendigkeit nachgewiesen wird, kann der Bundesrat den Maximalaufschlag vorübergehend reduzieren." Dieser zusätzliche Satz erlaubt es dem Bundesrat, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Treibstoffkompensation zu reduzieren oder nahezu ausser Kraft zu setzen, und erhöht damit die Akzeptanz der Massnahme. Die wirtschaftliche Notwendigkeit könnte z. B. bei einem Wechselkursschock oder bei einer Ölkrise gegeben sein. Für die deutlich teurere Mineralölsteuer besteht übrigens momentan keine gesetzliche Grundlage, um den Steuersatz aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen zu reduzieren.

Wir gehen etwas weiter nach unten; ich erlaube mir, das gleich mitzunehmen, dann können wir es nach der Minderheit Schmid Martin gebündelt machen. Es gibt also diese Minderheit zu Absatz 3ter. Die Mehrheit obsiegte mit 9 zu 3 Stimmen gegen die Minderheit Schmid Martin, die höchstens 10 Rappen pro Liter Treibstoff vorsieht.

Die Kommissionsmehrheit war aufgrund der Berechnungen der Verwaltung der Überzeugung, dass bei der Minderheit der gesetzliche Auftrag nicht mit den bewilligten Mitteln kongruent wäre. Im Nationalrat war bei diesem Thema immer von 12 oder von 8 Rappen pro Liter Benzin die Rede. Verschwiegen wird gerne, dass schon heute eine Kompensationspflicht auf Treibstoffe im Gesetz vorhanden ist und dass schon heute maximal 5 Rappen pro Liter bezahlt werden könnten, um diese Klimaschutzprojekte zu finanzieren: Das ist Artikel 26 Absatz 3 des aktuellen CO2-Gesetzes.

Absatz 3quater kann ein Anreiz für sinnvolle Projekte im Ausland sein, die zudem in der Wertschöpfungskette von Schweizer Firmen liegen. Dieser Absatz wurde mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Zu Artikel 28 habe ich keine Erläuterungen. Ich würde dann zu Artikel 29 wieder sprechen.