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Stöckli Hans · Ständerat · 2019-09-25

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Präsident (Stöckli Hans, erster Vizepräsident): Über den Antrag der Minderheit zu Absatz 3 wurde bereits bei den Artikeln 17b und 17c entschieden.

[VS]

Abs. 2 - Al. 2 [GZ]

Angenommen gemäss Antrag Minder [GZ]

Adopté selon la proposition Minder

[VS]

Übrige Bestimmungen angenommen [GZ]

Les autres dispositions sont adoptées

[VS]

Art. 39 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1 [GZ]

Aus dem Klimafonds werden höchstens im Umfang der Mittel, die aus der CO2-Abgabe in den Klimafonds eingelegt wurden, für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden, einschliesslich ... [GZ]

Abs. 2 [GZ]

Mit jährlich 60 Millionen Franken aus den Mitteln nach Absatz[NB]1 sowie den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen finanziert der Bund insbesondere Massnahmen für:[GZ]

a.[NB]Kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen;[GZ]

b.[NB]Projekte zur direkten Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung;[GZ]

c.[NB]Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien;[GZ]

d.[NB]Absicherungen von Risiken von Investitionen in den Neubau und Ausbau thermischer Netze und der dazugehörenden Wärmeerzeugungsanlage, die mit erneuerbaren Energien gespeist werden;[GZ]

e.[NB]Absicherungen von langfristigen Risiken von Investitionen in die klimaverträgliche Modernisierung von Gebäuden;[GZ]

f.[NB]Installationen von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden;[GZ]

g.[NB]Anlagen zur Produktion und Einspeisung erneuerbarer Gase in das schweizerische Gasnetz.

Abs. 2bis [GZ]

Der Bundesrat legt die Kriterien und Modalitäten der Unterstützung sowie den jährlichen Höchstbetrag der Finanzhilfen fest. [PAGE 918]

Abs. 3 [GZ]

...[GZ]

a.[NB]In Ergänzung zu den Voraussetzungen nach Artikel 52 EnG werden Globalbeiträge nur Kantonen ausgerichtet, die über Programme zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- oder Gesamtsanierungen verfügen und dabei eine harmonisierte Umsetzung gewährleisten.[GZ]

b.[NB]In Abweichung von Artikel 52 Absatz 1 EnG werden die Globalbeiträge in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt; der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Dreifache des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits; der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel.

Abs. 4, 5[GZ]

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Schmid Martin, Eberle, Hösli)[GZ]

Abs. 3 Bst. b [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag Fässler Daniel[GZ]

Abs. 2 Bst. a[GZ]

a.[NB]Kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für erneuerbare Energiequellen;

[VS]

Antrag Häberli-Koller[GZ]

Abs. 2 Bst. a[GZ]

a.[NB]Kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für erneuerbare Energiequellen;

[VS]

Antrag Wicki [GZ]

Abs. 3 Bst. a[GZ]

a.[NB]... Programme zur Förderung von Ersatzneubauten, energetischer Gebäudehüllen- oder Gesamtsanierungen verfügen und ...