Stöckli Hans · Ständerat · 2019-09-25
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Präsident (Stöckli Hans, erster Vizepräsident): Über den Antrag der Minderheit zu Absatz 3 wurde bereits bei den Artikeln 17b und 17c entschieden.
[VS]
Abs. 2 - Al. 2 [GZ]
Angenommen gemäss Antrag Minder [GZ]
Adopté selon la proposition Minder
[VS]
Übrige Bestimmungen angenommen [GZ]
Les autres dispositions sont adoptées
[VS]
Art. 39 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Aus dem Klimafonds werden höchstens im Umfang der Mittel, die aus der CO2-Abgabe in den Klimafonds eingelegt wurden, für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden, einschliesslich ... [GZ]
Abs. 2 [GZ]
Mit jährlich 60 Millionen Franken aus den Mitteln nach Absatz[NB]1 sowie den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen finanziert der Bund insbesondere Massnahmen für:[GZ]
a.[NB]Kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen;[GZ]
b.[NB]Projekte zur direkten Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung;[GZ]
c.[NB]Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien;[GZ]
d.[NB]Absicherungen von Risiken von Investitionen in den Neubau und Ausbau thermischer Netze und der dazugehörenden Wärmeerzeugungsanlage, die mit erneuerbaren Energien gespeist werden;[GZ]
e.[NB]Absicherungen von langfristigen Risiken von Investitionen in die klimaverträgliche Modernisierung von Gebäuden;[GZ]
f.[NB]Installationen von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden;[GZ]
g.[NB]Anlagen zur Produktion und Einspeisung erneuerbarer Gase in das schweizerische Gasnetz.
Abs. 2bis [GZ]
Der Bundesrat legt die Kriterien und Modalitäten der Unterstützung sowie den jährlichen Höchstbetrag der Finanzhilfen fest. [PAGE 918]
Abs. 3 [GZ]
...[GZ]
a.[NB]In Ergänzung zu den Voraussetzungen nach Artikel 52 EnG werden Globalbeiträge nur Kantonen ausgerichtet, die über Programme zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- oder Gesamtsanierungen verfügen und dabei eine harmonisierte Umsetzung gewährleisten.[GZ]
b.[NB]In Abweichung von Artikel 52 Absatz 1 EnG werden die Globalbeiträge in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt; der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Dreifache des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits; der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel.
Abs. 4, 5[GZ]
Streichen
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Schmid Martin, Eberle, Hösli)[GZ]
Abs. 3 Bst. b [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag Fässler Daniel[GZ]
Abs. 2 Bst. a[GZ]
a.[NB]Kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für erneuerbare Energiequellen;
[VS]
Antrag Häberli-Koller[GZ]
Abs. 2 Bst. a[GZ]
a.[NB]Kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für erneuerbare Energiequellen;
[VS]
Antrag Wicki [GZ]
Abs. 3 Bst. a[GZ]
a.[NB]... Programme zur Förderung von Ersatzneubauten, energetischer Gebäudehüllen- oder Gesamtsanierungen verfügen und ...