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Müller Damian · Ständerat · 2019-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

In Artikel 35 Absatz 1 geht es um eine Regelung, die Teil des ersten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie 2050 ist und im geltenden CO2-Gesetz seit dem 1. Januar 2018 auch verankert ist.

Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit wird nun dem Entscheid Rechnung getragen, dass in Artikel 21 grosse fossil-thermische Kraftwerke nur teilweise von der CO2-Abgabe befreit werden. Neu würden den kleineren Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen nicht mehr maximal 100 Prozent der CO2-Abgabe für die Produktion von Strom rückerstattet, sondern 40 Prozent der gesamten CO2-Abgabe, das betrifft also den Strom- und Wärmeteil. Das vereinfacht den Vollzug. Für die Betreiber von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen bedeutet dieser Entscheid zusammen mit dem Antrag der Mehrheit in Artikel 36 jedoch, dass sie die rückerstattete CO2-Abgabe vollumfänglich in Massnahmen reinvestieren müssen. Mit diesen Anpassungen soll gewährleistet werden, dass der Gesetzgeber nicht einseitig grosse oder kleine fossil-thermische Stromerzeuger bevorzugt oder eben auch benachteiligt. Diesen Entscheid kann der Markt aufgrund der Kosten und der Effizienz von Fall zu Fall herbeiführen.

Die Minderheit Schmid Martin würde einseitig kleine fossil-thermische Kraftwerke gegenüber grossen Kraftwerken bevorteilen und damit durch eine vollständige Befreiung von der CO2-Abgabe subventionieren. Der vorliegende Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 35 Absatz 1 wurde mit 9 zu 4 Stimmen angenommen.

Was Sie aber gleichzeitig auch sehen müssen: Da es bei Artikel 36 einen Minderheitsantrag gibt, der in der Frage der Befreiung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen einen Konnex zu Artikel 35 Absatz 1 hat, erlaube ich mir, Herr Präsident, das zusammenzunehmen. Auch hier beantragt die Minderheit Rieder eine hundertprozentige Rückerstattung. Die Kommission lehnt dies ab und beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, der Logik ihres Vorschlages in Artikel 35 Absatz 1 zu folgen. Die Kommission will eine 40-prozentige, an die Bedingung geknüpfte Rückerstattung.

Bei Artikel 35 Absatz 3 hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Antrag Schmid Martin abgelehnt, der Ihnen als Minderheit vorliegt. Aus Sicht der Kommission würde dieser Absatz hier für die Unternehmen keinen Gewinn darstellen.

Bei Artikel 35a will der Antrag der Minderheit Rieder bei den Sonderabfallverbrennungsanlagen eine eigene Regelung für die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Im Entwurf des Bundesrates sind die meisten bekannten Sonderabfallverbrennungsanlagen wie bisher über eine Teilnahme am EHS in ein Verminderungssystem eingebunden. Wie heute sollen die EHS-Unternehmen aber auch nach 2020 über ein freiwilliges Opt-out ihre Anlagen herausnehmen können. Bisher zahlen die Sonderabfallverbrennungsanlagen für ihre Stützfeuerungen auch die CO2-Abgabe, da sie keine Verminderungsverpflichtung abschliessen können. Diese Regulierungslücke ist jedoch im Entwurf des Bundesrates nicht beabsichtigt. Wir haben den Antrag Rieder in der Kommission ebenfalls mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [PAGE 905]