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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-25

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte betonen, dass 50 Prozent der Personen, die über die EU-/Efta-Schiene in die Schweiz kommen - das ist eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in die Sozialhilfe -, einen tertiären Bildungsabschluss haben.

Sie haben aber Recht, dass nicht alle diese Personen Fachkräfte sind. Das hat eben auch damit zu tun, dass die Hilfskräfte früher aus der Region Balkan, Südosteuropa, sage ich jetzt einmal, rekrutiert werden konnten. Dieses Reservoir steht nicht mehr zur Verfügung, diese Region ist heute Teil der EU-28.

Vielleicht noch etwas zur Sozialhilfe: Das Freizügigkeitsabkommen berechtigt nicht zur Sozialhilfe. Wer arbeitslos wird und Sozialhilfe bezieht, dem kann der Aufenthaltsstatus in der Schweiz entzogen werden. Das ist Sache der Kantone. Bei fortgesetzter Sozialhilfeabhängigkeit kann die Aufenthaltsbewilligung oder sogar eine Niederlassungsbewilligung entzogen werden. Die Sozialhilfequote lag bei Schweizerinnen und Schweizern 2017 bei 2,3 Prozent, jene der Staatsangehörigen der EU-/Efta-Staaten bei 3 Prozent, und nur 1 Prozent der Erwerbstätigen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit zugewandert sind, erhielt zusätzlich zu ihrem Teil- oder Vollzeiterwerbseinkommen Sozialhilfe. Das heisst, die Sozialhilfe mag bei gewissen Ausländerinnen und Ausländern ein Problem sein, aber das Problem ist nicht bei Leuten aus den EU-/Efta-Staaten zu suchen.