Ehrler Melchior · Nationalrat · 2002-09-24
Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, seine Kompetenz zur Steuererhebung zu erhöhen, und zwar für eine Tabaksteuererhöhung um höchstens 50 Prozent, ausgehend von den bei Inkrafttreten des Gesetzes geltenden Steuersätzen. Der Bundesrat geht davon aus, dass er seine bisherige Politik fortsetzen will, die Steuer subtil und mit Rücksicht auf die Marktverhältnisse zu erhöhen. Er betont auch, dass diese Politik in der Vergangenheit erfolgreich war, konnte doch gleichzeitig der Konsum vermindert und der Steuerertrag erhöht werden. Mit diesen Mitteln werden die Beiträge des Bundes an die AHV und die IV sowie an die Ergänzungsleistungen mitfinanziert.
Die Kompetenz des Bundesrates zur Heraufsetzung der Steuersätze war im Vernehmlassungsverfahren unbestritten; das Gleiche gilt für die Mehrheit der Kommission. Es liegt jedoch ein Minderheitsantrag aus den Kreisen der SVP-Fraktion vor, auf den ich nachher noch zu sprechen komme.
In diesem Zusammenhang sollen auch ein paar Fakten über die betroffene Industrie erwähnt werden. Wir sprechen hier von gut 11 000 Arbeitskräften und natürlich von Steuereinnahmen dank in der Schweiz ansässigen Firmen. Wir sprechen aber, zumindest indirekt, auch von gut 300 Bauernbetrieben, die in der Schweiz Tabak anbauen und davon leben - wobei hier angefügt sei, dass die Schweizer Bauern nur einen kleinen Teil des von der Industrie benötigten Tabaks liefern.
In der Kommission drehte sich die Diskussion sicher einmal um die Frage der Steuererhöhung. Noch mehr diskutiert wurde aber die Frage, ob mit dieser Revision auch die Prävention verstärkt werden könnte; ob man mit dieser Revision Massnahmen einführen könnte, um die Leute zu einem gesünderen Verhalten zu bringen. Die Kommission erhielt dann auch verschiedene Schreiben, z. B. einen Mitbericht der SGK-NR, ein Schreiben der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention. Sie hat sich zu diesem Thema verschiedene Experten angehört, und ich möchte aus diesen Berichten vier Punkte herausgreifen, die mir wichtig erscheinen.
1. Anlass zu grosser Sorge gibt die Tatsache, dass junge Personen, insbesondere Frauen, wieder verstärkt rauchen, und zwar offensichtlich durchaus im Bewusstsein der gesundheitlichen Risiken, die sie damit eingehen.
2. Ein weiterer Punkt, den wir im Plenum noch intensiv diskutieren werden, ist die Frage der Wirksamkeit von höheren Preisen. Hier hatten wir die unterschiedlichsten Beurteilungen von Experten. Die einen haben uns vorgerechnet, dass der Konsum um 4 Prozent zurückgehe, wenn man die Preise um 10 Prozent erhöhe; die anderen haben uns ebenso deutlich erklärt, dass die Macht des Faktischen viel stärker sei und dass damit eigentlich nicht viel zu holen sei. Als Mitglied der Kommission kommt man zur ernüchternden Feststellung, dass das Expertentum für sich allein offensichtlich noch nicht für eine eindeutige Antwort Gewähr bietet.
3. Die Notwendigkeit der Prävention war nicht bestritten, wohl aber waren es die Wege, die in dieser Prävention beschritten werden sollen. Für mich persönlich hat sich aus der Diskussion ein vielleicht etwas trauriges Fazit ergeben. Der Mensch ist zwar, wie die Philosophen sagen, durchaus ein vernunftbegabtes Lebewesen, aber es gibt Situationen, in denen er sich eben trotz dieser Vernunft und trotz noch so gut gemeinter gesetzlicher Regelungen einfach das Recht herausnimmt, gegen die Vernunft zu handeln, und ich glaube, das ist ein Sachverhalt, gegen den alle in der Prävention tätigen Personen ankämpfen.
4. Es hat sich in dieser Diskussion noch ein weiterer Punkt gezeigt. Es gibt auch einen sozialen Aspekt, den ich einmal in Frageform formuliere: Ist es wirklich richtig, dass man die Preise drastisch hochschraubt mit der Folge, dass besser bemittelte Personen sich das Rauchen weiter leisten können, während minder bemittelte Leute aufgrund ihres sozialen Status sozusagen zu mehr Vernunft und damit zu einem gesünderen Verhalten gezwungen werden?
Ich komme nun zu den konkreten Fragen, die zur Diskussion stehen. Zuerst geht es um die Frage der Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Steuersätze. Der Bundesrat schlägt vor, diese Kompetenz für eine Heraufsetzung der Steuersätze um 50 Prozent zu erhöhen. Die Mehrheit der Kommission ist diesem Antrag gefolgt. Eine Minderheit möchte höher gehen, nämlich auf 80 Prozent, damit ein grösserer Spielraum vorhanden ist. Wir werden auf die einzelnen Argumente später noch im Detail eingehen können.
Eine zweite Frage betrifft den Zeitpunkt der nächsten Steuererhöhung. Hier möchte der Bundesrat bei seiner bisherigen Praxis bleiben und die Steuererhöhung abgestimmt auf die konkreten Verhältnisse auf den Märkten vornehmen. Er hat deshalb auch keinen Antrag eingebracht, irgendetwas im Gesetz zu verändern, und die Mehrheit der Kommission ist ihm dabei gefolgt. Die Minderheit möchte mit der nächsten Steuererhöhung ein Zeichen setzen und erreichen, dass die Produktepreise stark erhöht werden - man spricht etwa von 80 Rappen -, um auf diese Weise eine konsumdämpfende Wirkung zu erzielen.
Die dritte Frage schliesslich betrifft die finanziellen Mittel für die Prävention. Sie werden über einen Antrag der Minderheit zu befinden haben, der dahin geht, dass die Hersteller und Importeure von Zigaretten verpflichtet werden sollen, Abgaben an einen Tabakpräventionsfonds zu entrichten. Auch hier gilt wieder, dass wir die Argumente bei der Detailberatung miteinander werden analysieren können. Vorerst nur so viel: Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vertreten die Auffassung, dass die nötige Verfassungsgrundlage dafür erst geschaffen werden muss.
Nun noch ein Wort zum Nichteintretensantrag der Minderheit Spuhler: Der Nichteintretensantrag wurde in der Kommission damit begründet, dass es sich hier um eine Steuererhöhung handle und dass man eben eine solche ablehnen müsse, wenn man grundsätzlich gegen Steuererhöhungen sei. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit ist dazu zu bemerken, dass es hier einmal um die Mittel zur Finanzierung der Sozialwerke geht und dass - das ist eben auch wichtig - vergangene Steuererhöhungen dazu beigetragen haben, dass der Konsum doch zurückging, was aus Sicht der Volksgesundheit sicher als positiver Beitrag zu werten ist. Mit anderen Worten: Wir sind hier nicht nur in einem fiskalischen Bereich, sondern es werden, zumindest in einem gewissen Ausmass, auch Anreize dafür geschaffen, dass sich die Menschen in gesundheitlicher Hinsicht besser verhalten.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten bzw. den Nichteintretensantrag der Minderheit abzulehnen.