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AB 252938

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird in dieser letzten Differenzbereinigung den Mehrheitsantrag unterstützen. Es trifft, wie gesagt wurde, tatsächlich zu, dass eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs auf 10[NB]000 Franken mit dem Titel der Vorlage nicht wirklich viel zu tun hat. Andererseits darf man aber auch daran erinnern, dass diese Regelung, wenn Sie nicht Lösung sagen wollen, ins Gesetz gekommen ist, um die Idee zu kontern, allen Familien 25[NB]000 Franken Abzug ohne Erwerbserfordernis einzuräumen. Das ist die politische Vorgeschichte. Es ist also keine besonders abenteuerliche Erfindung, und wir können zu diesem Punkt nun gut stehen.

Ich glaube, im Grundsatz ist es eben auch nicht falsch, einmal daran zu denken, die Familien steuerlich zu entlasten, die mittlere oder auch höhere Einkommen versteuern und damit auch einen Grossteil der direkten Bundessteuern von natürlichen Personen leisten. Wenn Sie die Sozialversicherungsabgaben dazuzählen, sind diese Familien nicht selten mit einer Grenzsteuerbelastung von plus/minus 50 Prozent konfrontiert, und das ist eine erhebliche Abgabenlast. Viele dieser Familien haben ihre Einkommen auch nicht gestohlen, sondern die Einkommen sind das Ergebnis harter Arbeit, typischerweise zweier Elternteile, und diese Eltern müssen sich entsprechend einteilen und nach der Decke strecken.

Der Mehrheitsantrag ist in diesem Sinne auch tatsächlich keine sozialpolitische Massnahme, allenfalls eine familienpolitische. Aber es ist wie gesagt in Ordnung, wenn auch diese Familien einmal von einer Entlastung profitieren können.

Dass es, wenn solche Entlastungsmöglichkeiten vorgesehen werden, bei hohen Einkommen in absoluten Zahlen tatsächlich mehr einschenkt, ist der umgekehrte Effekt der sehr steilen Progression bei der direkten Bundessteuer. Es ist aber auch wichtig, dass wir das systemisch akzeptieren. Es kann nicht sein, dass die Progression, die sozialpolitisch akzeptiert und ein bewährtes Instrument ist, über die Zeit und über die politische Debatte zur Einbahnstrasse gemacht wird und dass man darüber nicht mehr ohne schlechtes Gewissen diskutieren kann.

Die Abzüge von 10[NB]000 Franken sind, das hat der CVP-Fraktionssprecher gesagt, auch nicht exotisch hoch. 10[NB]000 Franken sind durchaus im Bereich der effektiv anfallenden Kosten. Wenn Sie Kinder haben, wissen Sie das. Insofern geht es auch hier, wenn das richtige steuerbare Einkommen eruiert werden soll, wieder um das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Damit ist dieser Betrag auch steuersystematisch durchaus erklärbar und legitimierbar.

Der grösste Wermutstropfen, der mit einer solchen Regelung einhergeht, ist, das will ich hier auch sagen, dass mit dieser zusätzlichen Abzugsmöglichkeit noch weitere Familien und natürliche Personen, weil sie dann unter die kritische Schwelle fallen, total von der Pflicht, überhaupt direkte Bundessteuern zu zahlen, befreit werden. Es ist für ein Steuersystem einfach nicht gut, wenn es nur noch für wenige Menschen in der Gesellschaft gilt; dann ist auch das Prinzip der breiten Steuerbasis verletzt. Aber das müssen wir als Konsequenz unseres Entscheids einfach in Kauf nehmen. [PAGE 1851]

Ich bitte Sie entsprechend, ohne schlechtes Gewissen, weil wir einmal etwas für die Familien mit etwas höheren Einkommen machen, dem Mehrheitsantrag zu folgen.