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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-09-25

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Was Sie fordern, Frau Kollegin Herzog, ist eine Neuauflage der Familien-Initiative der SVP, die verlangte, dass Steuerabzüge auch für Familien, die ihre Kinder nicht drittbetreuen lassen, wo also keine Drittbetreuungskosten anfallen, möglich sein sollten. Es ist in der Steuersystematik halt so, dass Sie Abzüge nur dann geltend machen können, wenn auch Kosten anfallen. Sie können logischerweise keine Kosten und damit auch keine Abzüge geltend machen, wenn Sie keine Drittbetreuungskosten abzugelten haben. Wenn Sie das möchten, dann können Sie sich selber, innerhalb der Familie, entschädigen lassen, indem zum Beispiel der Mann der Frau ein Einkommen auszahlt. Dann könnten Sie auch den Abzug für die Kinderdrittbetreuungskosten geltend machen. Dann müssten Sie im Gegenzug aber auch das Einkommen versteuern, das wiederum höher ausfiele. Das ist die Logik der Steuersystematik. Wenn Sie das so möchten, dann können Sie das so machen - es steht Ihnen frei -, aber es ist unlogisch, Abzüge zu gewähren, wo keine Kosten anfallen. Das hat nichts mit der Wertung eines Familienmodells zu tun, sondern einzig und allein mit der Steuersystematik.

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