AB 253001
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat es richtig gesagt: Die Kommission hat dieses Thema nicht behandelt. Ich muss selber als Mitglied der Kommission Asche auf mein Haupt streuen: Ich habe das während der Beratung auch nicht bemerkt. Ich bitte Sie hier, eine grosse Lücke in diesem Gesetz zu schliessen.
Worum geht es? Ich schlage Ihnen vor, dass die heute geltende Rückerstattung der Mineralölsteuern auf Treibstoffen zugunsten von konzessionierten Transportunternehmungen befristet und schrittweise zurückgefahren wird. Wenn Sie die Diskussion der letzten Stunden verfolgt haben, dann sehen Sie, dass wir das Ziel haben, die CO2-Emissionen unter anderem auch im Verkehrsbereich zu reduzieren. Das ist das Ziel der ganzen Gesetzgebung, die wir hier machen. Wir machen das auch im Verkehrsbereich. Wir machen das mit zum Teil ganz erheblichen Einschnitten und Belastungen der privaten Motorfahrzeugfahrerinnen und -fahrer. Wir machen das zu Recht, weil wir sagen: Wenn wir das Ziel erreichen wollen, zugunsten des Klimas diese CO2-Emissionen zu reduzieren, dann geht das nicht anders, und dann kostet das halt auch etwas, dann kostet das auch den Einzelnen etwas.
Nur haben wir dabei einen wichtigen Teil einfach ausgeblendet. Wir haben gesagt: Es gibt Abgaben, es gibt ein neues System im Mineralölsteuerbereich. Wir haben aber übersehen - ich auch -, dass es Artikel 18 Absatz 1bis gibt; er ist auf Ihrer Fahne auf Seite 57 abgedruckt. Er lautet: "Die Steuer wird ganz oder teilweise rückerstattet für Treibstoffe, die durch die vom Bund konzessionierten Transportunternehmungen verwendet werden."
Das heisst auf Deutsch: Im ganzen europäischen Umfeld werden jetzt die Transportunternehmungen darin gefördert, dass sie ihre Bussysteme von fossilen Treibstoffen auf elektrische oder andere klimaneutrale Treibstoffe umstellen. Sie werden mit Anschubfinanzierungen und Ähnlichem gefördert. Die Schweiz macht das nicht. Die Schweiz fördert das nicht, im Gegenteil: Die Schweiz bestraft das. Wenn Sie ein Strassenunternehmen in einer Schweizer Stadt sind - ich spreche nicht von den Bergen, ich komme dann noch auf die Bergregionen zu sprechen - und ein Agglomerationsverkehrssystem betreiben, dann sind Sie echt dumm, wenn Sie heute auf Elektrobusse umstellen. Die Situation ist heute nämlich die, dass Sie, wenn Sie einen neuen Bus anschaffen müssen, selbstverständlich einen klimaschädlichen Dieselbus anschaffen, weil Sie bei diesem Dieselbus keine Abgaben leisten müssen und Ihnen die Mineralölsteuer vollständig zurückerstattet wird. Der Dieselbus ist im Übrigen immer noch etwas billiger als ein Elektrobus mit allen Installationen.
Wenn Sie einen Elektrobus kaufen, was Sie eigentlich nach unserer Gesetzgebung tun sollten, dann werden Sie dafür bestraft. Sie brauchen dann Strom, und die Stromkosten können Sie sich nicht rückerstatten lassen, und die Investitionen, die Sie machen müssen, werden Ihnen auch nicht rückerstattet. Jetzt kann man sagen: Ja gut, das macht ja nicht so viel aus, denn diese Busse machen nur 3 Prozent der Schweizer Fahrzeugflotte aus. Das stimmt, aber ein Bus emittiert ungefähr fünfundzwanzigmal so viel CO2 wie ein Privatfahrzeug, womit wir jetzt plötzlich bei einem ganz erheblichen Anteil der CO2-Emissionen des gesamten Verkehrsbereichs sind. Ein Dieselbus, 18 Meter lang, emittiert pro Jahr etwa 100 Tonnen CO2, ein Personenwagen, sei er nun ein Benziner oder ein dieselbetriebener, etwas weniger als 4 Tonnen.
Die Elektrobusse existieren schon - im Gegensatz zu anderen Förderprojekten, die wir hier haben und die wir entwickeln möchten -, und sie sind in vorbildlichen Regionen in diesem Land im Einsatz. Sie sind in Luzern, in St. Gallen, in Zürich, in Winterthur, in Schaffhausen, in Bern, in Freiburg, à Neuchâtel, à La Chaux-de-Fonds, à Lausanne, à Montreux et à Genève im Einsatz. Diese Regionen können das, die machen das, obwohl sie erhebliche Mehrkosten haben.
Es sind im Moment erst etwa 17 Prozent, die elektrisch fahren, und ironischerweise kommen diese 17 Prozent nicht aus einer Klimaüberlegung heraus, sondern sie stammen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Im Zweiten Weltkrieg konnte die Schweiz keinen Diesel mehr beschaffen. Deshalb sind die öffentlichen Verkehrsbetriebe zu guten Teilen elektrifiziert und elektrisch betrieben worden - halt mit Fahrbahnleitungen. Das sieht nicht so schön aus, ist aber klimaneutral. Das ist plötzlich wieder aktuell. Später ist man dann auf die klimaschädlichen fossilen Busse umgestiegen. Die entsprechenden Treibstoffe beziehen wir aus Ländern mit zum Teil erheblich angeschlagener Reputation, die in der Diskussion vorhin beschrieben worden sind. Demgegenüber beziehen die Elektrobusse Strom, der grösstenteils in der Schweiz produziert wird - sauberen Schweizer Strom. Elektrobusse sind auch leiser, und sie sind, wenn Sie einer ETH-Studie glauben, zwei- bis dreimal effizienter als die Diesel- oder die übrigen fossilen Busse.
Sie würden hier Schweizer Wertschöpfung nicht nur in Bezug auf den Strom fördern, sondern auch in Bezug auf die Produktion. Bei den fossilen Motoren ist die Schweiz praktisch aus der Produktion ausgestiegen. Bei den Elektrobussen werden die entsprechenden Elemente in der Schweiz hergestellt. In 15 Kantonen gibt es Unternehmungen, die die Batterien, die Umrichter, die Motoren und die Ladestationen herstellen - schweizerische Wertschöpfung, vom Produkt her und vom Treibstoff her, und klimaneutral. Und wir leisten uns den Luxus, diejenigen, die das machen, einfach zu bestrafen - offensichtlich und in grossem Umfang.
Stellen Sie sich einmal die Signalwirkung einer solchen Gesetzgebung vor! Wir haben zwar in Artikel 27 vor allem für den Militärbereich entsprechende Ausnahmen eingebaut; auch die könnte man vielleicht noch interpretieren, wenn Sie wollen. Aber stellen Sie sich die Signalwirkung vor! Die private Autofahrerin und der private Autofahrer nehmen nach unseren Beratungen zur Kenntnis, dass sie mit diesem Gesetz erheblich mehr belastet werden. Gleichzeitig sehen sie jeden Tag von 5.30 bis um 24 Uhr die "Dreckschleudern" von öffentlich konzessionierten Transportunternehmungen herumfahren. Es geht doch nicht an, dass wir sagen, wir belasten den Privaten mit allen Lasten, die es gibt, und die öffentliche Hand lassen wir aussen vor, und diese wird noch für ihre Dreckschleudern belohnt. Es sollte umgekehrt sein: Die öffentliche Hand sollte mit dem guten Beispiel vorangehen, wie das die von mir genannten Städte tun, obwohl es etwas kostet. Sie sollten dafür belohnt und nicht bestraft werden, wenn sie auf ein klimaneutrales System umstellen.
Ursprünglich wollte ich Ihnen eigentlich vorschlagen, Absatz 1bis zu streichen, den ich eben vorgelesen habe. Er ist mir, wie gesagt, erst nach der Kommissionsberatung aufgefallen. Ich habe erst nachher herausgefunden, dass ein entsprechender Antrag der Kommission des Nationalrates schon gestellt worden war und knapp abgelehnt wurde. Ich habe diesen Antrag übernommen, aber in einem wesentlichen Teil abgeändert.
Ich schlage Ihnen nicht vor, dass wir die Rückerstattungen einfach streichen. Ich schlage Ihnen erstens vor, dass wir sie [PAGE 937] zurückfahren, dass wir diesen Unternehmungen Zeit geben, um auf die elektrischen oder andere nicht klimaschädliche Systeme umzustellen. Ich schlage Ihnen zweitens vor, das nur für die städtischen Agglomerationsgebiete zu tun. In diesen Bereichen ist nämlich die Umstellung auf elektrobetriebene Busse problemlos möglich. Ich schlage Ihnen nicht vor, das auch für die Berggebiete zu tun. Postautos oder Ähnliches wären wahrscheinlich theoretisch auch irgendeinmal auf Elektrizität umstellbar. Dies ist aber aus heutiger Sicht offenbar technisch nicht möglich. Ich schlage Ihnen also vor, das Anliegen dort ins Gesetz hineinzunehmen, wo es möglich ist. Das ist im Bereich des städtischen Agglomerationsverkehrs der Fall.
Es ist mir bekannt - der Kommissionssprecher hat es gesagt -, dass ein Postulat aus dem März 2019 hängig ist, in welchem die Rede davon ist, dass entsprechende Förderprogramme durch den Bundesrat geprüft werden sollen. Vorhin ist zu Recht gesagt worden: Postulate retten das Klima nicht. Wenn der Bundesrat für den Erstrat, der jetzt eben durch sein Nichtstun zum Zweitrat geworden ist, dann mit dem Postulat einen vernünftigen Vorschlag bringt, wie man das anders ins Gesetz nehmen kann, habe ich gar nichts dagegen. Aber nichts tun und nur die Privaten mit der Gesetzgebung bestrafen - das, glaube ich, können wir nicht.
Ich bitte Sie, dem Einzelantrag zuzustimmen, dies im Wissen, dass der Zweitrat oder der Erstrat dann auch noch darübergeht.