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Föhn Peter · Ständerat · 2019-09-25

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-25

Wortprotokoll

Ich beantrage, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Der Kommissionssprecher hat gesagt, die ganze Geschichte sei eine heikle Mission, eine heikle Angelegenheit - dem ist so. Deshalb beantrage ich auch, auf diese Gesetzgebung einzutreten. Es gab nämlich in den letzten Jahren und auch Jahrzehnten recht viele Vorstösse, in Richtung Verordnungsveto oder wie man dies auch immer nennen will, etwas zu machen respektive eine Gesetzgebung vorzubereiten.

Im Jahr 2015 behandelten wir in der SPK des Ständerates die parlamentarische Initiative Fournier 14.421 und die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas 14.422 miteinander, da sie in die gleiche Richtung gingen. Die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas hatten wir dannzumal abgelehnt, und auch die parlamentarische Initiative Fournier, aber nur mit Stichentscheid der damaligen Präsidentin. In einem zweiten Anlauf nahmen wir dann aber in der SPK-SR am 25. August 2016 nach dem Nationalrat die heute ausgearbeitete parlamentarische Initiative Aeschi Thomas im Verhältnis von 8 zu 3 Stimmen an. Wir sahen also Handlungsbedarf. Dann ging die nationalrätliche SPK an die Arbeit, erstellte einen über 40-seitigen Bericht, passte die Gesetzgebungen gemäss unserem Auftrag an, und der Nationalrat ist dann auch mit einem Stimmenverhältnis von etwa zwei zu eins auf dieses Geschäft eingetreten.

Die Fahne - Sie sehen das vor sich - hat mehr als 50 Seiten. Also steckt viel Arbeit dahinter, und es wurde auch gute Arbeit geleistet. Der Nationalrat hat die Vorlage am 18.[NB]Juni dieses Jahres behandelt und angenommen. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 113 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Also haben die SPK und insbesondere deren Sekretariat viel gearbeitet und gut gearbeitet - so, wie wir die Aufträge erteilt haben. Und heute wollen wir nicht darauf eintreten! Das wäre nicht schön. So, wie es jetzt von der Mehrheit der Kommission vorgesehen ist, würde das die gute Arbeit, die bis dato gemacht wurde, torpedieren, und zwar mit einer 180-Grad-Wende. Wir würden besonders die Arbeit des Nationalrates und die[NB]damalige[NB]deutliche Mehrheit der Kommission nicht ernst nehmen.

Nebst dem Wertschätzen der bis anhin getätigten Aufträge und Arbeiten gibt es viele gute Gründe, auf diese Gesetzgebung, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Es ist mir natürlich klar, dass der Bundeskanzler und auch der Bundesrat keine Luftsprünge machen, wenn hier etwas gemacht wird. Aber das müssen sie auch nicht: Sie haben einzig und allein ihre Arbeit zu machen, und zwar ihre Arbeit gemäss unseren Aufträgen. Da haben wir natürlich in letzter Zeit schon hie und da grosse Fragezeichen gesetzt und uns auch hie und da die Augen gerieben, wenn wir näher auf die Verordnungen[NB]eingegangen sind und/oder von der Umsetzung betroffen waren.

Deshalb und noch einmal: Es gibt gute Gründe, hierauf einzutreten. Es ist nämlich nichts anderes als eine präventive Wirkung, die wir hier eigentlich auslösen wollen, und die Notbremse würde und dürfte nur in Ausnahmefällen gezogen werden. Es ist eine ausgewogene Vorlage mit recht hohen oder sogar sehr hohen Hürden. Ein Drittel des Rates und die Kommissionsmehrheit müssten nämlich entsprechend dafür sein, und die Fristen sind äusserst kurz angesetzt, und Ausnahmen sind auch gut definiert, sodass es also da nicht irgendwie zu etwas Unsachgemässem oder zu etwas ganz anderem kommen würde.

In unserer SPK sprach man am 20. August von einer Motion. Die Idee dahinter ist, dass man den Bundesrat beauftragen könnte, eine Verordnung innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern usw. - das schwirrt in den Köpfen vieler herum. Das wurde jetzt angedacht, und an der Novembersitzung wird noch einmal darüber gesprochen. Es wird auch der Antrag gestellt, dass dann eine Motion eingereicht werden müsste.

Ich erachte das einzig und allein als eine Nebelpetarde, die gezündet wird, damit wir dieses Geschäft hier jetzt vom Tisch wischen können. Ich meine, dass wir nicht noch einmal von vorne beginnen müssen, wenn schon so viel gemacht wurde, und ich sage es noch einmal: Das Verordnungsveto würde nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Ich gehe jetzt nicht auf die Einzelheiten ein, weil das zu lange dauern würde.

Ich meine, wir sollten die gut angefangene und aufgegleiste Arbeit weiterführen und nicht noch einmal von vorne beginnen, sondern unsere Arbeit zu Ende führen. Die Kommission hat die Vorlage mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins in Auftrag gegeben. Der Nationalrat ist mit einem Stimmenverhältnis von etwa zwei zu eins darauf eingetreten und hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung auch mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins angenommen. Und wir sagen jetzt: "Nein, das geht uns nichts an, das machen wir nicht." Ich finde das unschön! Es besteht Handlungsbedarf, ansonsten würden wir ja nicht wieder über eine Motion sprechen. Handlungsbedarf besteht insofern auch, weil - ich sage es Ihnen - in der Kommission schon fünfzehn Anträge zu dieser Vorlage gestellt wurden. Die Detailberatung hat man dann aber nicht durchgeführt. Wir würden sie heute auch [PAGE 944] nicht durchführen, das Geschäft würde dann wieder an die Kommission zurückgehen.

Es gibt also viele Anzeichen dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Ich meine, dass diese Arbeit endlich einmal zu Ende geführt werden sollte und wir nicht alle vier Jahre wieder von vorne beginnen sollten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten.