Matter Thomas · Nationalrat · 2019-09-25
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-25
Wortprotokoll
Mit meinem Vorstoss möchte ich erreichen, dass frühzeitig die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Hälfte des seit dem 31. Dezember 2007 realisierten Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einmalig an die AHV zu überweisen. Diese Überweisung soll zu demjenigen Zeitpunkt erfolgen, an dem sich das internationale Finanzsystem und somit die Bilanzsumme der SNB wieder normalisiert haben und der Eigenkapitalzuwachs nicht nur auf dem Papier, sondern effektiv realisiert stattgefunden hat. Es soll gesetzlich geregelt werden, wer bestimmt, wann der Zeitpunkt dieser Normalisierung eingetreten ist. Persönlich würde ich empfehlen, dass die Nationalbank darüber entscheidet, wann ihre Bilanz als normalisiert gelten kann.
Vor Beginn der internationalen Finanzkrise 2008 betrug das Eigenkapital der SNB - das heisst Rückstellungen für Währungsreserven, Aktienkapital, Ausschüttungsreserven sowie Jahresergebnis - 65,7 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 126,9 Milliarden Franken, dies am Stichtag 31. Dezember 2007. Das entsprach einer Eigenkapitalquote von rund 50 Prozent. Stand heute beträgt das Eigenkapital der SNB 156,7 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 835,1 Milliarden Franken. Ich könnte mir vorstellen, dass in einer zweiten Phase der parlamentarischen Initiative die Eigenkapitalquote von 50 Prozent als Ausgangspunkt für das überschüssige Eigenkapital zu definieren ist, dies statt eines fixen Betrags des Eigenkapitals per Ende 2007.
Wir dürfen annehmen, dass sich das internationale Finanzsystem langfristig wieder normalisiert, was die Bilanzsumme der SNB entsprechend wieder massiv reduzieren würde. Die Verwerfungen der internationalen Währungs- und Finanzkrise betrafen und betreffen auch die SNB und damit sämtliche Bürgerinnen und Bürger als deren fast vollständige Eigentümer. Sie alle und ihre Pensionen tragen die sich daraus ergebenden Negativzinsen, die einer Teilenteignung des [PAGE 1871] Volkes gleichkommen. Es ist darum nichts anderes als gerecht, wenn die SNB unter bestimmten Voraussetzungen und nach Überwindung der internationalen Finanzkrise einen Teil des Volksvermögens, nämlich die Hälfte des überschüssigen Eigenkapitalzuwachses, einmalig der AHV zurückerstattet, die auch zum Volksvermögen und damit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz gehört. Damit würde unsere Nationalbank ihren Teil dazu beitragen, um dieses wichtige Sozialwerk auf längere Sicht mitzusichern. Würde die Überweisung an die AHV heute erfolgen, würde es sich immerhin um 45,5 Milliarden Franken handeln. Mit dieser einmaligen Ausschüttung an die AHV würde die jährliche Gewinnausschüttung an die Kantone und Aktionäre nicht tangiert.
Deshalb bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und ich beantworte gerne die erste Frage von Herrn Pardini.