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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-09-26

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte bezüglich dieses Hüftschusses einfach etwas ergänzen. Kollegin Fetz hat auch erwähnt, dass es sich hier um die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten handelt.

Der erwähnte Einzelantrag ist entstanden, weil ein Antrag vorlag, der 25[NB]000 Franken für alle vorsah - für alle, auch für die, die keine Drittbetreuungskosten haben. Der Vorschlag war, dass man jedem, der Kinder hat, 25[NB]000 Franken gewährt, auch für die Eigenbetreuung. Aus dieser Geschichte heraus kam der Einzelantrag. Der Einzelantrag hat gesagt: "Wir geben nur einen Kinderabzug für die Kinderdrittbetreuungskosten. Man muss Kosten haben." Das waren die Fälle, die man im Sinn hatte, und damit man nicht 25[NB]000 Franken für alle geben musste, hat man die Kinderabzüge erhöht. Wenn gesagt wird, es sei ein Hüftschuss, so ist zu entgegnen, dass das auch eine Geschichte hat.

Zudem: Kollege Zanetti hat gesagt, es sei keine Giesskanne. Ich sage, es ist keine Giesskanne, weil man, wie Kollege Würth gesagt hat, immerhin Kinder haben muss, damit man den Kinderabzug kriegt. Man muss sich ja nicht lieben, wie Frau Fetz in der Kommission gesagt hat, man muss Kinder haben. Und deshalb ist es eben nicht eine Giesskanne. Der Abzug wirkt dort, wo die Kosten auch vorhanden sind, nämlich bei den Familien mit Kindern.

In diesem Sinne werde auch ich dieser Vorlage zustimmen.