Engler Stefan · Ständerat · 2019-09-26
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Discutiamo il progetto sulla responsabilità delle imprese e cerchiamo risposte alle seguenti domande: fino a che punto dovrebbe spingersi la responsabilità delle imprese in Svizzera quando le filiali all'estero violano i diritti umani? Dovrebbe essere sufficiente che le imprese svizzere riferiscano su tutto ciò che fanno per evitare i danni o dovrebbero essere responsabili dei danni causati da filiali all'estero?
Ich möchte kurz zum Ordnungsantrag Noser Stellung nehmen. Von Kollege Noser wird als Begründung angeführt, [PAGE 966] dass die RK-SR die Gelegenheit erhalten soll, das Geschäft nochmals und im Lichte des angekündigten bundesrätlichen Vorschlages zu beraten. Das impliziert ein Zweifaches: dass erstens neue Fakten aufgetaucht sind und dass zweitens die Kommission noch nicht darüber befunden hat. Ich kann Ihnen das aus der Kommission erläutern. Beides ist falsch. Die Fakten sind nicht neu, und die Kommission hat über genau diese Frage - ob es Sinn macht, das Geschäft hinauszuzögern, ob dann neue, heute noch nicht bekannte Erkenntnisse gewonnen werden könnten - diskutiert und beraten.
"Der[NB]Bundesrat[NB]ist[NB]aber[NB]bereit, eine Vernehmlassungsvorlage" - nämlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung - "auszuarbeiten, welche sich an der Regelung in der EU orientiert ..." Wenn Sie denken, das seien jetzt die News vom Sommer 2019, dann irren Sie sich. Diese Ankündigung stammt aus dem Jahr 2014, aus der Stellungnahme des[NB]Bundesrates zur Motion 14.3671 der APK-NR. Damals, lange bevor die Konzernverantwortungs-Initiative eingereicht wurde, hatte der Bundesrat den Handlungsbedarf bereits anerkannt und mit dem Gedanken gespielt, sich internationalen Regeln zu unterwerfen. Dieses Argument verfängt also nicht, schon aufgrund der historischen Fakten nicht, geschweige denn von der Substanz her als eine reelle Reaktion auf die Volksinitiative.
Im Übrigen hat sich die Kommission mit dieser Frage befasst und hat es abgelehnt, das Projekt auf die lange Bank zu schieben und zu sistieren. Denn nach Auffassung der Kommissionsmehrheit kann auch die Ankündigung des[NB]Bundesrates, im Bereich der Berichterstattungspflicht etwas auf den Gesetzgebungsweg zu geben, in keiner Art und Weise den Anforderungen von heute gerecht werden und würde schon gar nicht dazu führen, dass die Initiative zurückgezogen wird.
Wir diskutieren heute eine Version des Nationalrates zu einem indirekten Gegenentwurf, den Ihre Kommission in vielen Sitzungen verfeinert, verbessert und konkretisiert hat. Diese Version wurde im Nationalrat, Irrtum vorbehalten, schon vor mehr als einem Jahr verabschiedet und an unsere Kammer weitergegeben. Sie erinnern sich: Wir sind nicht darauf eingetreten, worauf dann das Geschäft wieder zurück in den Nationalrat gegangen ist. Der Nationalrat hat darauf beharrt, dass er den indirekten Gegenentwurf diskutiert haben möchte. Ich meine, es ist jetzt an der Zeit, dass auch wir uns damit befassen. Wer fundamental gegen die Vorlage ist, weil ihm der indirekte Gegenentwurf gegebenenfalls zu weit geht, der kann ja dem Antrag der Minderheit auf Nichteintreten zustimmen, der auch auf der Fahne vermerkt ist und von unserem Kollegen Hefti vertreten wird, oder hat die Gelegenheit, die Vorlage am Schluss abzulehnen.
Ich lade Sie also ein, sich jetzt mit dieser Vorlage zu befassen. Die Vorschläge, im Bereich der Berichterstattung etwas zu regeln, die vom Bundesrat ins Spiel gebracht worden sind, kann man in der Detailberatung aufnehmen. Wir haben alle Optionen offen, um uns mit allen Fragen, die sich stellen und die man selbstverständlich auch stellen darf, auseinanderzusetzen.
Ich möchte Sie bitten, den Ordnungsantrag Noser abzulehnen, damit wir anschliessend über Eintreten auf die Vorlage diskutieren können.