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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-26

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-26

Wortprotokoll

Je ne veux pas prendre position concernant la motion d'ordre. Je crois que, selon la tradition de cette chambre, le Conseil fédéral ne s'exprime pas à ce sujet. Il appartient vraiment au conseil de prendre une décision à ce propos.

Ich muss das vielleicht etwas einbetten und die Ausgangslage beschreiben. 2017 entschied der Bundesrat, dass[NB]er[NB]die Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" ablehnt und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Der Bundesrat begründete das damals damit, dass auch die internationale Entwicklung es nicht gestatte, dass man sich beispielsweise der EU-Richtlinie zur Berichterstattungspflicht anschliesse. Es gebe noch keine Erfahrung. Das steht auch in der Botschaft. In der Botschaft steht auf Seite 6372 - ich habe das heute Morgen noch nachgeschaut -, dass der Bundesrat, wenn sich das ändern würde, eine Vernehmlassungsbotschaft präsentieren würde.

Im letzten Jahr hat der Nationalrat direkt im Aktienrecht - also nicht über eine Kommissionsmotion oder eine parlamentarische Initiative - einen Gegenvorschlag konzipiert. Ihr Rat hat diesen Gegenvorschlag im Moment abgelehnt und ist im letzten Frühjahr nicht darauf eingetreten. Ich war ja Anfang Jahr neu ins Amt gekommen, und ich war dann mit der Situation konfrontiert, dass dieser Gegenvorschlag umstritten ist. Die Haltung zur Volksinitiative ist ja weniger umstritten, die ablehnende Stimmempfehlung hat ja eine deutliche[NB]Mehrheit gefunden. Im Nationalrat ist sie allerdings noch nicht formell behandelt worden. Sie wurde zusammen mit dem Gegenvorschlag behandelt, aber es wurde noch nicht darüber[NB]abgestimmt. Ich war als neue Vorsteherin des EJPD in der Situation, dass ich nie Position für den Bundesrat beziehen konnte, weil Sie direkt im Aktienrecht legiferierten. Das ist sonst anders: Wenn Sie eine Kommissionsmotion oder eine parlamentarische Initiative einreichen, wird der Bundesrat zur Stellungnahme aufgefordert.

Ich habe das eigentlich nur ändern und mich rückversichern können, indem ich in den Bundesrat gegangen bin und dort die Frage gestellt habe, wie sich der Bundesrat zum aktuellen Gegenvorschlag stelle. Der Bundesrat hat am 14. August entschieden, dass er diesen Gegenvorschlag, so, wie er aus dem Nationalrat kommt, ablehnt. Er hat die Volksinitiative damals wegen der Haftungsbestimmungen und der Sorgfaltsprüfungspflichten, die auch mit dieser Frage verbunden sind, zur Ablehnung empfohlen.

Der Bundesrat ist hier der Meinung, dass der indirekte Gegenvorschlag das gleiche Konzept erfüllt. Der Bundesrat hat mich deshalb ermächtigt, diese Position bei einer allfälligen Detailberatung einzubringen. Ich würde dann die Minderheit Hefti zur Unterstützung empfehlen. Bei den anderen Positionen wäre es relativ schwierig. Ich möchte das auch klar sagen: Das Konzept des Bundesrates ist nicht ohne Weiteres mit dem Konzept der Räte vereinbar. Man könnte das also nicht tel quel erreichen.

Der Bundesrat hat im Weiteren gesagt: Wenn es keinen Gegenvorschlag gibt, dann bringen wir Ende Jahr selbst eine Vernehmlassungsvorlage. Es liegt jetzt an Ihrem Rat zu entscheiden, wie Sie damit umgehen möchten. Wenn Sie entscheiden, dass Sie jetzt die Eintretensdebatte führen, dann werde ich diese Haftungsbestimmung im Namen des Bundesrates bekämpfen. Wenn Sie anders entscheiden, wird mein Departement selbstverständlich zur Verfügung stehen und der Kommission die Vorschläge, die der Bundesrat in eine Vernehmlassungsvorlage packen würde, liefern. Das ist die Ausgangslage.

Ich bin froh - so muss ich Ihnen sagen -, dass ich jetzt überhaupt sprechen darf, da der Bundesrat eben aufgrund dieser[NB]etwas speziellen Konstellation bis jetzt schweigen musste. Er hat ein verfassungsmässiges Recht, sich in die Debatte[NB]einzubringen, und dieses nimmt er jetzt wahr.