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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-26

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen empfehlen, das Postulat abzulehnen. Es bringt nach Ansicht des Bundesrates keine neuen Aspekte oder Elemente zur Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen. Herr Ständerat Jositsch hat gesagt, es gebe aus Sicht der Kommission drei Punkte: Das Recht müsse auch an Grossveranstaltungen durchgesetzt werden, gegen Täter müsse konsequent vorgegangen werden, und die Behörden aller Stufen müssten miteinander zusammenarbeiten. Ja, aber das ist selbstverständlich, und das ist geltendes Recht! Eigentlich müssten Sie also - ich weiss auch nicht - eine Art Durchsetzungs-Initiative lancieren, die von den Kantonen verlangt, dass sie das geltende Recht anwenden.

Ich möchte Sie aber bitten, sich anzuschauen, was dieses Postulat verlangt: "Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Kantone, die Verbände und die Vereine in die Pflicht genommen werden können ..." Wir sollen Ihnen also einen Bericht darüber schreiben, wie man die Kantone an die Kandare nehmen kann - das ist die Kurzfassung. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass wir hier im Bereich der Polizeihoheit sind, und der Bund hat eben keine originären Aufgaben. Wir betreuen zwar die Hoogan-Datenbank, also das Informationssystem, in das die verschiedenen Verbote eingetragen werden. Der Bund vertritt auch die Schweiz in den Gremien des Europarates und der EU, wo es um internationale Good Practice geht. Es ist auch so, dass das Bundesamt für Polizei Ausreisebeschränkungen und das Staatssekretariat für Migration Einreiseverbote verfügt. Wir haben aber keinen Hebel, um die Kantone irgendwie zu zwingen, besser zu arbeiten. Das ist in der Quintessenz etwa das, was das Postulat verlangt.

Wenn Sie das Postulat annehmen, dann schreiben wir Ihnen einen Bericht; wir erfüllen die Aufträge, die Sie uns geben, selbstverständlich immer. Aber ich sehe einfach nicht, was der Mehrwert ist, weil die Kantone alles bereits auf dem Tisch liegen haben: das Strafrecht, das Strafprozessrecht, das Sprengstoffgesetz, das Hooligan-Konkordat. Das Hooligan-Konkordat wird aktuell von der Universität Bern evaluiert, und die Kantone haben in Aussicht gestellt, dass sie gestützt auf diese Konkordatsevaluation im ersten Quartal 2020 ihre Massnahmen präsentieren werden. Ich glaube, dass es besser ist, dies abzuwarten. Der Bund kann nicht mehr tun, als gut zuzureden und der KKJPD immer wieder zu sagen: Liebe Kantone, vollzieht die Gesetze. Ich muss Ihnen auch sagen, dass es mir damals als Regierungsrätin niemals in den Sinn gekommen wäre, nach dem Bund zu rufen. Ich war froh, wenn der Bund uns nicht bemerkt hat, weil man dann frei arbeiten konnte.

Wir haben auch einfach das angewendet, was wir zur Verfügung hatten. Auch in St. Gallen war es nicht möglich, alles zu lösen; das ist unmöglich, das weiss Herr Jositsch als Strafrechtsprofessor sowieso. Man kann mit dem Strafrecht oder dem Strafprozessrecht nicht alle Probleme lösen, es braucht auch die Prävention usw. Es ist aber möglich, mit dem geltenden Recht hier etwas zu machen.

Sie entscheiden - aber ich bin Ihnen nicht undankbar, wenn Sie uns diesen Bericht nicht in Auftrag geben. Wenn Sie anders entscheiden, werden wir das selbstverständlich machen.