Lexipedia

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2019-09-26

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Wir haben also in Artikel 2 zu regeln, was bei Nichtbefolgung der Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts geschieht. Wir empfehlen Ihnen seitens der Kommission, hier auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Wort "wiederholt" zu verzichten. Wir tun das nicht, weil wir der Ansicht sind, eine Aufforderung müsse in jedem Fall nur einmal erfolgen; das kann natürlich wiederholt geschehen. Aber wir sind der Meinung, dass das Wort "wiederholt" eher zu mehr Unklarheit als zu Klarheit führt. Deshalb haben wir, was in der Kommission unbestritten war, im Unterschied zur bundesrätlichen Fassung dieses Wort gestrichen.

Wenn ich darf, Herr Präsident, würde ich auch gleich auf Absatz 2 von Artikel 2 zu sprechen kommen. Mit diesem Absatz haben wir eine Ergänzung vorgenommen: "Wird eine Leistung verlangt, so führt die Verletzung der Pflicht zur Enthüllung des Gesichts zudem zu deren Verweigerung, soweit das anwendbare materielle Recht dies nicht ausschliesst." Diese Präzisierung war uns wichtig. Wie ist die Situation heute? Es gibt heute verschiedene Konstellationen. Es gibt Fälle, in denen das Gesetz explizit eine Identifizierungspflicht vorsieht, es gibt aber auch Fälle, in denen sie sich ganz logisch aus der Aufgabe selber ergibt, und es gibt Fälle, in denen heute unklar ist, ob sie in der Aufgabe enthalten ist oder nicht. Wir sind der Meinung, wir schaffen hier Klarheit. Der Gesetzentwurf setzt nun für alle diese Bereiche explizit fest, dass eben Bundesrecht angewendet wird und eine Enthüllungspflicht besteht. Das haben wir in der Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen so beschlossen.