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Germann Hannes · Ständerat · 2019-09-26

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Die Anpassung respektive Präzisierung in Artikel 2 ist zu begrüssen. Die Kommission hat hier richtig festgehalten, dass man nicht noch wiederholt vorstellig werden muss und dass man am Schluss als Unternehmen nicht auch noch nachweisen muss, dass man die Aufforderung wiederholt geäussert hat.

Bei Absatz 2 frage ich mich, wie das dann in der Praxis funktionieren soll. Wenn Sie im Flugzeug mit einer Zuwiderhandlung konfrontiert sind oder wenn die Kontrollen im Bahnabteil erfolgen und der Zug die direkte Strecke Zürich-Bern fährt, dann wird es wahrscheinlich schwierig, die Leistung zu verweigern. Insofern ist das auch ein bisschen seltsam. Das zeigt eben, dass der Gegenvorschlag völlig an der Initiative vorbeizielt; diese Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Kommt noch dazu, dass es dann in einigen Kantonen erlaubt wäre, in anderen aber nicht.

Im Übrigen, Frau Bundesrätin, schliessen Sie die Gesetzeslücke auch mit dem Passus in Artikel 4 Absatz 3 nicht, wonach das Gesetz nur bei Ablehnung der Initiative oder bei deren Rückzug in Kraft tritt - dann leben Sie ja offenbar gut damit! Ich stelle hier einen Widerspruch in Ihrer Argumentation fest.

Ohnehin geht einiges nicht auf. Es kommt mir vor wie bei der Hundeleinenpflicht: An der Kantonsgrenze muss der Tourist wissen, dass im nächsten Kanton die Hunde an die Leine gehören. Das ist in etwa derselbe rechtliche Flickenteppich. Aber hier, in diesem Bereich, bleibt er bestehen - und das ist doch eine ernsthaftere Problematik, wie mir scheint.

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