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AB 25337

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Goll zu Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b, lehnt hingegen den Antrag der Minderheit Goll zu Artikel 47 Absatz 3, Übergangsrecht, ab, wie das bereits beim Eintreten kundgemacht wurde.

Die Entwicklung bei den Rauchgewohnheiten der Jugendlichen ist in der Tat Besorgnis erregend. Ich kann nur wiederholen, was die Damen Goll und Genner gesagt haben: Es muss einfach mehr getan werden, die Gesundheitsfolgen sind horrend; es ist natürlich vor allem eine Frage des Wohlbefindens des Einzelnen und von dessen Abhängigkeit vom Rauchen, also auch der gravierenden Folgen bezüglich Krankheit, Stichwort Krebs - es wurde darauf hingewiesen. Diese Krankheitsfolgen sind mit horrenden Kosten verbunden. Ich kann Ihnen das als Präsident einer Krankenversicherung, der Swica, nur bestätigen. Wir haben entsprechende Erfahrungen in diesem Bereich.

Ich bin davon überzeugt - das hat auch die Weltbank bestätigt -, dass höhere Preise bei den Zigaretten eine klare Lenkungsfunktion haben. Es muss daher die Kompetenz des Bundesrates gestärkt werden, damit er die Steuern entsprechend anpassen kann. Wir sollten uns nicht auf den Vorschlag des Bundesrates - Erhöhung der Steuersätze um höchstens 50 Prozent - beschränken; es ist richtig, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, die Steuersätze um höchstens 80 Prozent zu erhöhen, damit auch die massgeblichen Schritte fortgeführt werden können.

Hingegen kann sich die CVP-Fraktion nicht mit dem Vorschlag anfreunden, dass nun sofort auf EU-Niveau gegangen wird, wie das der Minderheitsantrag zur Übergangsbestimmung, Artikel 47 Absatz 3, will. Diese einmalige Erhöhung erachten wir als nicht richtig; ich habe das bereits anlässlich der Eintretensdebatte dargestellt. Die CVP-Fraktion will ganz klar, dass der Bundesrat geschickt, aber möglichst schnell und umgehend das EU-Niveau bei den Steuern erreicht.

Der Bundesrat hat dabei jedoch, Frau Genner, nicht nur die reine Gesundheitspolitik zu berücksichtigen und zu beurteilen - die Präventionswirkung ist absolut zentral, da bin ich der gleichen Meinung -; er hat auch die volkswirtschaftlichen Folgen und die fiskalischen Auswirkungen mit in Betracht zu ziehen. Es hat ja keinen Sinn, dass durch einen plötzlichen Schritt dann einerseits kriminelle Strukturen bewirkt werden und andererseits die fiskalischen Einnahmen plötzlich einbrechen.

Nochmals: Wir sind für die Minderheit Goll, um ein klares Zeichen zu setzen, dass mehr getan werden soll. Hingegen sind wir nicht für eine plötzliche Anpassung, wie das die Übergangsbestimmung will.

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