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preparatory:AB 253405

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich eine Inkohärenz bei der Gesetzgebung aus der Welt schaffen. Es geht darum, dass das Heilmittelgesetz so angepasst wird, dass wir bei den Zwangslizenzen einen Widerspruch aus der Welt schaffen.

Worum geht es? Das schweizerische Patentgesetz ermöglicht es, und zwar in Übereinstimmung mit dem internationalen Trips-Abkommen, dass Zwangslizenzen vergeben werden. Zwangslizenzen bei Medikamenten können vergeben werden, wenn ein übergeordnetes, also ein öffentliches Interesse besteht. Das kann zum Beispiel - heutzutage hört man das immer wieder - bei überteuerten Krebsmedikamenten sein, vielleicht auch bei Lieferengpässen oder Notfallsituationen, wenn es um Pandemien geht, und zwar bei Medikamenten, die noch einen Patentschutz haben. Das Heilmittelgesetz regelt in den Artikeln 11a und 11b, dass bei patentrechtlich geschützten Medikamenten noch ein Unterlagenschutz besteht. Das heisst, die Herstellerfirma, die das Patent hat, hat auch die Sicherheit, dass die Unterlagen für die Zeit des Patentschutzes nicht herausgegeben werden.

Nun ist es aber nur für den kommerziellen Normalfall so geregelt. Wenn es um Sondersituationen geht - und darum ginge es bei diesen sogenannten Zwangslizenzen -, ist unklar, wie das geregelt ist. So, wie das Gesetz es heute vorsieht, müssten die Firmen, die dann eine Bewilligung vom Staat bekommen, solche Medikamente selber herzustellen, in einem juristischen Verfahren, in einem Kartellverfahren, erreichen, dass sie die notwendigen Unterlagen bekommen. Das dauert zu lange, denn es geht ja genau darum, dass wir solche Medikamente bei einer Notsituation im öffentlichen Interesse möglichst schnell von einer anderen Firma herstellen lassen können. So, wie es heute geregelt ist, ist es nicht im Interesse der Öffentlichkeit. Denn die Öffentlichkeit möchte geschützt werden, und sie möchte auch, dass die Medikamente mit unseren Geldern - Steuergeldern, Krankenkassengeldern - zu einem vernünftigeren Preis verfügbar sind. Es braucht also im Heilmittelgesetz eine Klärung; das hat der Bundesrat bei früheren Vorstössen zum Thema schon bestätigt. Mit dieser Motion würden wir diese Inkohärenz endlich aus der Welt schaffen.

Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.