Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-26
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Wenn Sie einverstanden sind, nehme ich zuerst zum Einzelantrag Föhn Stellung. Wir haben den neuen Artikel, bei dem es sich um eine Mindestanforderung der WHO-Tabakkonvention für die Ratifikation handelt, nämlich gemäss Artikel 13 Absatz 4 Litera d, in der Kommission lange, sehr lange diskutiert. Er wurde mit 8 zu 3 Stimmen aufgenommen. Es wurde kein Minderheitsantrag deponiert. Nun haben wir den Einzelantrag Föhn, der die Streichung beantragt.
Absatz 1 des neuen Artikels 26a ist klar: "Wer Tabakprodukte herstellt oder einführt, muss dem BAG jährlich die Höhe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring in der Schweiz im Zusammenhang mit diesen Produkten melden." Absatz 2 gibt dem Bundesrat die Kompetenz, den Inhalt und die Modalitäten der Meldung zu regeln. Wenn Sie jetzt die zwei Punkte, die die Kommission herausgeschält hat, mitbekommen, dann wird Ihnen klar, warum kein Minderheitsantrag eingebracht wurde:
1.[NB]Bezüglich einer allfälligen Publikation enthält die WHO-Rahmenkonvention nur eine Kann-Formulierung. Es besteht also aufseiten des Bundesamtes für Gesundheit keine Verpflichtung, der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Zahlen zu gewähren. Offensichtlich sieht der Bundesrat auch keine Publikation vor, was die Kommission ausdrücklich begrüsst.
2.[NB]Der zweite Punkt ist fast noch wichtiger als der erste: Die Rede ist auch nicht von den einzelnen Unternehmen. Vorstellbar ist durchaus, dass die Tabakindustrie die Zahlen via Verband liefert, womit der Vorwurf, der Staat greife in die unternehmerische Freiheit ein, wegfällt und gegenstandslos wird. Auch hier geht die Kommission davon aus, dass der Bundesrat zusammen mit der Tabakindustrie eine konkrete Lösung findet.
Bundesrat Berset hat im Rahmen seines Eintretensvotums Folgendes gesagt: "Je souhaite dire clairement que ces dépenses publicitaires doivent être exploitées de manière agrégée, et pas de manière individualisée, et qu'elles ne seront pas publiées. Je le dis aussi parce que cet élément est [PAGE 978] important et que ce n'est pas une exigence imposée par la FCTC, à savoir la publication ou l'exploitation des dépenses publicitaires de façon non agrégée." Es geht also um aggregierte Daten, es geht nicht um Individualdaten. Ich denke, das ist der entscheidende Punkt, der auch dazu führte, dass es in der Kommission keinen Minderheitsantrag gab.
Ich bitte Sie deshalb, der Fassung der Kommission zuzustimmen und den Einzelantrag Föhn abzulehnen. Wenn Sie das tun, dann haben wir sämtliche Bedingungen der WHO-Rahmenkonvention erfüllt, und die Türen zur Ratifizierung stehen weit offen.
Ich nehme gerade noch den Einzelantrag Berberat durch - wenn Sie gestatten, Herr Präsident -, dann muss ich nachher nicht mehr sprechen. Nachdem im ganzen Gesetz immer vom Tandem Tabakprodukte und elektronische Zigaretten die Rede ist, scheint dieser Einzelantrag unseres Kommissionsmitglieds Berberat sinnvoll. Es handelt sich hier tatsächlich um eine Lücke, die bei der Beratung niemandem, und das nehme ich auch auf mich, aufgefallen ist. Die Kommission nahm an ihrer letzten Sitzung vom 3. September 2019 von diesem Einzelantrag zustimmend Kenntnis.